DDV verärgert über Bagatellstrafe für Datendieb / Verband sieht deutliches Vollzugsdefizit bei der Bestrafung von Datenklau |
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| (28.01.2009) (ots) - Für den Verkauf von sechs Millionen
Adressdatensätzen hat das Amtsgericht Münster dem Datendieb - wie ein
Sprecher dem Deutschen Dialogmarketing Verband DDV gegenüber
bestätigte - eine Geldstrafe von 900 Euro auferlegt. Der DDV zeigt
sich über die Unverhältnismäßigkeit zwischen der schwerwiegenden
kriminellen Tat und der Bagatellstrafe ausgesprochen verärgert und
fordert von deutschen Richtern deutlich mehr Augenmaß bei der Ahndung
von Datendiebstählen ein. Patrick Tapp, Vizepräsident Public Affairs
und Verbraucherdialog im DDV: "Dieser Fall bestätigt wieder einmal
aufs Deutlichste, wie groß das Vollzugsdefizit bei Datendiebstahl
ist, wenn nicht die Härte des Bundesdatenschutzgesetzes ausgereizt
wird, sondern der Straftäter mit ein paar lächerlichen Euros nach
Hause geschickt wird. Das BDSG sieht immerhin auch Freiheitsstrafen
bis zu zwei Jahren vor. Das Amtsgericht Münster hat hier ein
vollkommen falsches Signal gesetzt." Der Fall, der vom Amtsgericht Münster mit einem Strafbefehl beendet wurde, bezieht sich brisanterweise auf die sechs Millionen Daten, die in einer Aktion des Bundesverbands Verbraucherzentrale (vzbv) gekauft worden waren, um öffentlich zu machen, wie leicht geklaute Daten zu erwerben sind. Unter anderem diesen Fall nutzte die Politik, um die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes anzuschieben, die schwerwiegende Eingriffe in die Adressbranche vorsieht und möglicherweise Zehntausende von Arbeitsplätzen gefährdet. Tapp: "Wir verurteilen die Doppelmoral, die dieser Fall ans Tageslicht bringt: Einerseits kommt ein krimineller Datendieb mit einer minimalen Geldstrafe davon, andererseits wird eine solche Straftat aber dazu genutzt, ein funktionierendes Gesetz zu verschärfen und das Gefüge zwischen Verbraucherschutz und wirtschaftlicher Handlungsfreiheit aus den Angeln zu heben." Zum Glück, so Tapp weiter, erkennen auch Politiker diese Tatsache und bezieht sich dabei auf ein Interview mit der neuen Verbraucherministerin Ilse Aigner im "Handelsblatt" vom 8. Januar. Dort räumt sie ein, dass "das Strafmaß heute nur in keiner Weise ausgeschöpft" werde. Seit 2003 hätte man "gerade mal 24 Strafanträge wegen Datenmissbrauchs..." gehabt. "Insgesamt gab es gerade mal 257 Bußgelder und Verwarnungen", wird Aigner im Handelsblatt zitiert. Tapp: "Wir hoffen doch sehr, bei der Novellierung des BDSG wird bedacht, dass niemandem geholfen ist, wenn man immer mehr Gesetze erfindet, anstatt bestehende auszuschöpfen." Der DDV ist der größte nationale Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland. Originaltext: Dt. Dialogmarketing Verband e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56536 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56536.rss2 Pressekontakt: Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DDV, Telefon: 06192/2067263, 0151 / 23018105, E-Mail: n.schulze@ddv.de, www.ddv.de Für die Nachricht "DDV verärgert über Bagatellstrafe für Datendieb / Verband sieht deutliches Vollzugsdefizit bei der Bestrafung von Datenklau" übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit oder Volständigkeit. Die inhaltliche Haftung liegt beim presserechtlichen Meldungsgeber: ots / www.ddv.de 296759 |
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