Bundesdatenschutzgesetz: Wirtschaft nur zum Teil berücksichtigt |
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| (03.07.2009) (ots) - Die Zeitungsverleger erkennen an, dass der
Gesetzgeber versucht hat, bei der Novellierung des
Bundesdatenschutzgesetzes den Einwendungen von Seiten der Wirtschaft
Rechnung zu tragen. So werde es künftig nicht nur möglich sein,
potenzielle neue Leser und Abonnenten anzusprechen, wenn diese zuvor
schriftlich ihre Einwilligung gegeben hätten, sondern auch, wenn die
Verlage die Quelle ihrer Adressdaten transparent machten. Dies sei
ein Schritt in die richtige Richtung, erklärte der BDZV heute in
Berlin. Allerdings enthalte das Gesetz zahlreiche unklare Formulierungen. Damit werde für die Unternehmen keine Rechtssicherheit geschaffen, kritisierten die Zeitungsverleger. Das Gesetz sei daher untauglich für die Praxis und müsse so rasch wie möglich überprüft werden. Die Auseinandersetzung um die Abschaffung des so genannten Listenprivilegs ist die Folge verschiedener Datenskandale in jüngster Zeit. Der BDZV betont, dass jeglicher Datenmissbrauch von den Zeitungsverlegern strikt abgelehnt werde. Die verschiedenen Fälle skandalösen Missbrauchs von Daten in zurückliegenden Monaten seien jedoch nicht durch das Listenprivileg verursacht worden. Originaltext: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6936 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6936.rss2 Pressekontakt: Hans-Joachim Fuhrmann Telefon: 030/ 726298-210 E-Mail: fuhrmann@bdzv.de Anja Pasquay Telefon: 030/ 726298-214 E-Mail: pasquay@bdzv.de Für die Nachricht "Bundesdatenschutzgesetz: Wirtschaft nur zum Teil berücksichtigt" übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit oder Volständigkeit. Die inhaltliche Haftung liegt beim presserechtlichen Meldungsgeber: ots / 323896 |
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