(ots) - Die Probezeit zu Beginn einer neuen Anstellung ist
in Deutschland in fast allen Berufen Standard. Doch gerade, wenn man
neu im Betrieb ist, kann es zu einem Arbeitsunfall kommen. Die
gesetzliche Unfallversicherung VBG mit Hauptsitz in Hamburg weist
darauf hin, dass in der Probezeit Schutz durch die jeweiligeweiter
(15.11.2005) (rgz) Wer in seinem eigentlichen Beruf keine Aussichten hat, eine Stelle zu finden, sollte eine Umschulungsmaßnahme ins Auge fassen. Für Kandidaten, die bereits länger arbeitslos sind, fördert das Arbeitsamt die Umschulung in einen aussichtsreicheren Beruf. Der Vorteil einer Umschulung liegt nicht nur im neuen Beruf: Während der Maßnahme stehen Praktika auf dem Programm bei Firmen, die den Umschüler nach der neuen Ausbildung eventuell übernehmen. Man kann sich also während der Ausbildung profilieren und seine Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz wesentlich erhöhen. Auf jeden Fall sollte man sich bei seinem Arbeitsberater nach dieser Möglichkeit erkundigen.