(ots) - Die Probezeit zu Beginn einer neuen Anstellung ist
in Deutschland in fast allen Berufen Standard. Doch gerade, wenn man
neu im Betrieb ist, kann es zu einem Arbeitsunfall kommen. Die
gesetzliche Unfallversicherung VBG mit Hauptsitz in Hamburg weist
darauf hin, dass in der Probezeit Schutz durch die jeweiligeweiter
(13.07.2004) (rgz) Für von der Unternehmensleitung gebilligte Betriebsfeiern gilt der übliche betriebliche Versicherungsschutz. ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass ein überreichlicher Genuss von Alkohol diesen Schutz gefährden kann. Niemand darf von einer Betriebsfeier ausgeschlossen werden, auch der Chef sollte nicht draußen bleiben müssen. Ohne die Anwesenheit eines Vertreters der Firmenleitung besteht auf dem Betriebsgelände kein Unfallversicherungsschutz. In größeren Betrieben sind Abteilungs- oder Gruppenfeiern in ihrem Versicherungsschutz einer Betriebsfeier gleichgestellt. Dieser Versicherungsschutz bezieht sich neben dem festlichen Rahmen auch auf die An- und Abreise der Arbeitnehmer. Eingeladene Familienangehörige sind auf dem Firmengelände zwar mitversichert, verlieren diesen Schutz aber auf der An- und Heimfahrt.