(ots) - Die Probezeit zu Beginn einer neuen Anstellung ist
in Deutschland in fast allen Berufen Standard. Doch gerade, wenn man
neu im Betrieb ist, kann es zu einem Arbeitsunfall kommen. Die
gesetzliche Unfallversicherung VBG mit Hauptsitz in Hamburg weist
darauf hin, dass in der Probezeit Schutz durch die jeweiligeweiter
(14.09.2002) (rgz) Bei vielen Berufsbildern wie etwa bei Journalisten ist es nicht ungewöhnlich, als Freiberufler tätig zu sein. Den Schritt in die Selbständigkeit mit einer tragfähigen Geschäftsidee oder als freiberuflicher Lehrer oder Trainer fördert das Arbeitsamt mit dem so genannten Überbrückungsgeld. Hierfür muss man Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe beziehen. Dem Antrag auf Überbrückungsgeld muss eine Bestätigung einer fachkundigen Stelle beigelegt werden, dass die zukünftige selbständige Existenz als tragfähig eingeschätzt wird. Als fachkundige Stellen gelten die IHK, der Journalisten-Verband und auch Gewerkschaften. Der Antrag muss vor der Aufnahme der Selbständigkeit eingereicht werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, aber in der Regel ist die Chance nach positiver Bewertung der fachkundigen Stelle groß, die Förderung zu beziehen. Für ein halbes Jahr wird dann das ehemalige Arbeitslosengeld weiter bezahlt und zusätzlich die Beiträge zur Sozialversicherung. Das Überbrückungsgeld ist steuerfrei und muss nicht zurückbezahlt werden. In der Regel können Kandidaten für die Selbständigkeit auch noch Existenzgründungsseminare besuchen, in denen über Buchführung, Steuern und weitere Fördermaßnahmen informiert wird. Ebenfalls wichtig für Selbstständige: eine solide Vorsorge für den Fall der Fälle. Es ist unbedingt sinnvoll, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, wie sie z.B. von der Hannoversche Leben angeboten wird.