(ots) - Die Probezeit zu Beginn einer neuen Anstellung ist
in Deutschland in fast allen Berufen Standard. Doch gerade, wenn man
neu im Betrieb ist, kann es zu einem Arbeitsunfall kommen. Die
gesetzliche Unfallversicherung VBG mit Hauptsitz in Hamburg weist
darauf hin, dass in der Probezeit Schutz durch die jeweiligeweiter
(24.10.2001) Besonders bei Auslandbestellungen muss man darauf gefasst sein, beim Erhalt der endgültigen Rechnung einige Überraschungen zu erleben. Das deutsche Recht kann nämlich für den elektronischen Handel nur bedingt eine Preistransparenz gewähren. Wer rechnet zum Beispiel mit der deutschen Einfuhrumsatzsteuer oder mit Zollsätzen, die je nach Land und Warengruppe unterschiedlich ausfallen, falls man nicht - wie eigentlich vorgeschrieben - darüber informiert wird?
Auch nicht zu vernachlässigen sind Versand- bzw. Lieferkosten, die sich bei Auslandbestellungen schnell in astronomische Höhen schrauben. So sollte man sich überlegen, ob man das, was man am Preis für die Ware spart, nicht doppelt und dreifach für die Versandkosten wieder drauflegt. Händler aus Nicht EU-Länder müssen nur mitteilen, dass Zusatzkosten wie Steuern oder Zoll anfallen können, aber nicht wie hoch diese im Einzelfall sind. Die genauen Versandkosten müssen aber immer genannt werden.
Außerdem: Im Falle einer Zahlung per Überweisung ins Ausland fallen die Überweisungsgebühren der Banken in der Regel recht hoch aus!
Eine ausschließliche Preisauszeichnung in der Landeswährung des Anbieters ist bei Angeboten aus anderen Ländern, welche sich auch an den deutschen Markt wenden, unzulässig. Ist es dennoch der Fall, sollte man die betreffenden Seiten meiden, da man kann den Preis so nicht eindeutig beurteilen kann.