(17.09.2008) Peinlich, peinlich, was da einem Augsburger Staatsanwalt in der versehentlich an den Angeklagten versendeten Arbeitsfassung seiner Anklageschrift unterlaufen ist. Dort stand nämlich zu lesen: "Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen." Das Verbrechen des Angeklagten bestand in einem Vergehen gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen.
Bei der Augsburger Staatsanwaltschaft tat man betroffen und zog den entsprechenden Staatsanwalt von dem Prozess ab. Außerdem müsse er sich entschuldigen. Doch ist es damit getan? Sind nicht hier vielmehr die unbewussten Gedanken laut geworden, die man zuweilen halt so denkt, wenn man routinemäßig und täglich mit Menschen zu tun hat, die auf der anderen Seite des Gesetzes stehen? Erst jüngst verrieten Mediziner, was sie so alles bei Operationen vom Stapel lassen – angeblich, um Stress abzubauen. Man werde eben zynisch bei soviel Blut. Auch hier kam die Sache erst ins Rollen, als ein Patient früher aus der Narkose erwachte und einiges davon mithören durfte.
Im Grunde können wir froh sein, dass ganz normale Menschen uns gegenüberstehen! Auch wen sie in der Hierarchie über uns stehen und sich alleine deswegen mehr Mühe geben sollten, sind sie eben nicht heilig. Das hat doch was – und es macht die Augsburger Panne fast schon sympathisch! Trotzdem müssen wir an dieser Stelle natürlich auf Seiten des Angeklagten sein. Aber nur ausnahmsweise! Quasi als Artenschutzmaßnahme!
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