(05.07.2007) Hören Sie ihn selbst, den Beitrag der Deutschlandradio Verbrauchertipps vom 29.06.2007, u.a. zum Thema "neues Wohneigentumsrecht"
Eine neue Gesetzesnovelle stärkt die Rechte der Eigentümergemeinschaft in Wohnanlagen. Blockade durch einzelne Wohnungseigentümer ist nicht mehr so leicht möglich. Doch im Einzelfall kann das auch seine Tücken haben.
Bisher galt für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Wohnungseigentumsanlagen das Einstimmigkeitsprinzip. Das heißt, alle Wohnungseigentümer einer Hausgemeinschaft mussten zustimmen. Das neue Wohnungseigentumsgesetz hat hier nun die Mehrheitsentscheidung eingeführt. Alexander Blankenstein, Anwalt für Immobilienrecht in Köln, im Deutschlandradio:
"Aus meiner Sicht ist die Ausstattung der Wohnanlagen von großer Bedeutung eben wegen der neuen Beschlusskompetenz hinsichtlich Modernisierung des Gemeinschaftseigentums. Denn hier kann durchaus nach Erwerb der Eigentumswohnung gegebenenfalls größerer Investitionsbedarf auf den Erwerber zukommen, insbesondere dann, wenn er sich in Luxusanlagen einkauft und selbst nicht so solvent ist und die Eigentümergemeinschaft den Einbau eines Aufzugs beschließt. Und dann können immense Kosten auf den Eigentümer zukommen."
Der Käufer einer Eigentumswohnung sollte nach neuem Recht also unbedingt überprüfen, welche finanziellen Ausgaben die Eigentümergemeinschaft beschlossen hat, da ein Beschluss auch für den neuen Eigentümer gilt. Da nach neuem Recht eine Drei-Viertel-Mehrheit ausreicht und nicht mehr Einstimmigkeit nötig ist, kann ein Eigentümer diesen Beschluss nicht blockieren, sondern nur durch eine Anfechtungsklage vor Gericht zu Fall bringen. Um den Wohnungskäufer vor diesen bösen Überraschungen besser abzusichern, hat der Gesetzgeber die Verwaltung verpflichtet, Beschluss-Aufstellungen von den Eigentümerversammlungen zu führen. Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte diese auf jeden Fall einsehen, damit er über geplante Investitionen der Gemeinschaft informiert ist und über eventuelle weitere finanzielle Verpflichtungen. Alexander Blankenstein:
"Soweit nämlich größere Hausgeldrückstände bestehen, innerhalb der Gemeinschaft die Finanzlage angespannt ist, geht gegebenenfalls der solvente Wohnungseigentümer die Gefahr ein, unmittelbar begrenzt auf seinen Miteigentumsanteil eben direkt in Haftung genommen zu werden."
Das ist eine Verbesserung, da er nach altem Recht auch über seinen Anteil hinaus haftbar war. Ein weiterer Vorteil des neuen Gesetzes betrifft den Verteilungsschlüssel für die Betriebs- und Verwaltungskosten. Die Wohnungseigentümer können nun einen Maßstab zugrunde legen, der sich am individuellen Verbrauch orientiert und nicht nur an der Größe der Wohnung. Dazu ist ab 1. Juli ebenfalls ein Mehrheitsbeschluss ausreichend. Einstimmigkeit ist nach wie vor erforderlich bei baulichen Veränderungen wie Anbauten.
Insgesamt stärkt die Gesetzesnovelle die Rechte der Eigentümergemeinschaft, die Blockade einzelner Wohnungseigentümer ist nicht mehr so leicht möglich. Alexander Blankenstein, Anwalt für Immobilienrecht:
"Meines Erachtens sollten sich potenzielle Wohnungseigentümer umfassend wie möglich über die Wohnanlage selbst informieren. Ganz wichtig aus meiner Sicht ist es, sich Kenntnisse zu verschaffen über die Ausstattung der Wohnanlage und auch durchaus, soweit möglich Informationen greifbar sind, über den sozialen Background der Eigentümergemeinschaft, und ob diese Eigentumsanlage professionell verwaltet wird."
Da nach neuem Recht nur die Gemeinschaft rechtsfähig ist und nicht mehr einzelne Eigentümer zum Beispiel Renovierungen abnehmen dürfen, ist es sehr wichtig, einen seriösen und erfahrenen Verwalter zu haben, da er die Gemeinschaft in diesen täglichen Geschäften rechtlich vertritt. Außerdem muss er auch in der Lage sein, den Überblick über die Ein- und Ausgaben zu behalten. Und er muss die fachlich geeigneten Firmen kennen, die Reparaturen oder Modernisierungsarbeiten ordnungsgemäß und kostengünstig ausführen können, damit den Eigentümern kein Schaden entsteht.
Autor des Beitrags: Klaus P.Weinert (C) Deutschlandradio. - Nähere Informationen auch bei www.dradio.de
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