Home   Impressum   AGB   Datenschutz
   

Informationen rund um Deutschland

Fundgrube für Motivsammler



(rgz-p). Über vier Jahre mussten die Briefmarkenfreunde darauf warten, dass der Katalog "Karibische Inseln" (Band 2) neu aufgelegt wurde. Doch es hat sich gelohnt, sowohl für die "klassischen" Philatelisten als auch für die Motivsammler. Letztere haben hier eine wahre Fundgrube vor sich.

Auf über
weiter


Limit für die Telefonrechnung möglich

(24.10.2001) Mit Anfang des Jahres 2001 sollen Telefonkunden - egal ob bei Festnetz oder Handy - endlich die Möglichkeit bekommen, vorab eine Obergrenze für die monatliche Telefonrechnung festzulegen. Dadurch bekommt man - vor allem wenn mehrere Personen einen Telefonanschluss benutzen - die Kosten besser in den Griff. Die Verbraucherverbände sehen jedoch noch Ergänzungsbedarf zum derzeit im Anhörungsverfahren befindlichen § 18 der Telekommunikationsschutzverordnung (TKV).
So muss für Telefonkunden besser erkennbar sein, wann das vorgegebene Limit ausgeschöpft ist. Derzeit ist die Kontrolle des noch zur Verfügung stehenden Betrages lediglich über das Display des Telefons vorgesehen. Nutzern älterer Apparate ohne Display und sehbehinderte Menschen wird damit der kontrollierte Umgang mit den Telefonkosten erschwert. Eine Ansage vor Erreichen des Limits würde ihnen die wichtige Information zugänglich machen.
Nach Ansicht der Verbraucherverbände soll man nach Erreichen des Limits diesen Anschluss zwar noch erreichen können. Abgehende Telefonate allerdings dürften - abgesehen von Notrufnummern - innerhalb dieses Monats nicht mehr möglich sein, sonst hat die Obergrenze keinen Zweck. Nach den derzeitigen Entwürfen sollen lediglich Gespräche mit dem Mobiltelefon im Ausland (Roaming) und kostenpflichtige Downloads aus dem Internet zum Festpreis bei Inkrafttreten des §18 TKV noch von der Möglichkeit zur Limitierung ausgenommen sein. Karin Thomas-Martin, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. hofft, dass verbesserte Abrechnungsmodalitäten es in absehbarer Zeit möglich machen, auch diese Leistungen zu limitieren. Das Einrichten eines Limits dürfe keine zusätzlichen Kosten verursachen. Bestenfalls bei Änderung des Limits sei eine kleine Gebühr akzeptabel.
Die Vorgabe einer Obergrenze für die Telefonrechnung hat viele Vorteile: Familien mit knapper Haushaltskasse können besser kalkulieren, Handynutzer müssen nicht auf Prepaid ausweichen, sondern können ohne Risiko auch einen Mobilfunkvertrag mit günstigen Tarifen abschließen. Auch die immer wieder durch fehlerhafte Abrechung oder missbräuchliche Nutzung entstehenden sehr hohen Telefonrechnungen können verhindert werden.

(Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen)

Weitere Informationen:
www.vz-nrw.de

181557
Werbung
Liebesgrüße postfrisch ... weiter
Großzügige Ausgabepolitik ... weiter
Exklusiv für Nutzer der Ratgeberzentrale: Wellness in Ungarn ... weiter
Neujahrsüberraschung ... weiter
Single-Vorsatz 2009: Endlich den Richtigen finden ... weiter
Neuer Fruchtbarkeitstest bringt mehr Klarheit / Kinderwunsch - jetzt oder später ... weiter


Seite 1 von 21


Anmeldung News


BRD Gazette
Aktuelles
Firmennachrichten
Arbeit
Bildung
Buntes
Computer & IT
Energie
Familie
Finanzen & Börse
Freizeit
Geschenktipps
Gesundheit
Jobs
Kultur & Unterhaltung
Medien
Politik
Senioren
Soziales
Sport
Umwelt & Natur
Verbraucherinfo
Wirtschaft & Industrie
Wissenschaft


Deutschlandkarte
Deutschlandkarte
mit Städte- und
Länder-
informationen


Städte & Länder
Bundesländer
Stadt Informationen
Postleitzahlen
Vorwahlen
Kfz Kennzeichen
Branchenbuch
Branchensuche
Branchenbuch
Schlagwortkatalog
Empfehlungen:
Reis Rezepte
Vodafone DSL - Das All-Inclusive-Paket für Zuhause
Arcor All-Inclusive - ohne Telekom Anschluss


im Hintergrund öffnen mehr Informationen schliessen