(rgz-p). Über vier Jahre mussten die Briefmarkenfreunde darauf warten, dass der Katalog "Karibische Inseln" (Band 2) neu aufgelegt wurde. Doch es hat sich gelohnt, sowohl für die "klassischen" Philatelisten als auch für die Motivsammler. Letztere haben hier eine wahre Fundgrube vor sich.
(24.10.2001) Mit Anfang des Jahres 2001 sollen Telefonkunden - egal ob bei Festnetz oder Handy - endlich die Möglichkeit bekommen, vorab eine Obergrenze für die monatliche Telefonrechnung festzulegen. Dadurch bekommt man - vor allem wenn mehrere Personen einen Telefonanschluss benutzen - die Kosten besser in den Griff. Die Verbraucherverbände sehen jedoch noch Ergänzungsbedarf zum derzeit im Anhörungsverfahren befindlichen § 18 der Telekommunikationsschutzverordnung (TKV). So muss für Telefonkunden besser erkennbar sein, wann das vorgegebene Limit ausgeschöpft ist. Derzeit ist die Kontrolle des noch zur Verfügung stehenden Betrages lediglich über das Display des Telefons vorgesehen. Nutzern älterer Apparate ohne Display und sehbehinderte Menschen wird damit der kontrollierte Umgang mit den Telefonkosten erschwert. Eine Ansage vor Erreichen des Limits würde ihnen die wichtige Information zugänglich machen. Nach Ansicht der Verbraucherverbände soll man nach Erreichen des Limits diesen Anschluss zwar noch erreichen können. Abgehende Telefonate allerdings dürften - abgesehen von Notrufnummern - innerhalb dieses Monats nicht mehr möglich sein, sonst hat die Obergrenze keinen Zweck. Nach den derzeitigen Entwürfen sollen lediglich Gespräche mit dem Mobiltelefon im Ausland (Roaming) und kostenpflichtige Downloads aus dem Internet zum Festpreis bei Inkrafttreten des §18 TKV noch von der Möglichkeit zur Limitierung ausgenommen sein. Karin Thomas-Martin, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. hofft, dass verbesserte Abrechnungsmodalitäten es in absehbarer Zeit möglich machen, auch diese Leistungen zu limitieren. Das Einrichten eines Limits dürfe keine zusätzlichen Kosten verursachen. Bestenfalls bei Änderung des Limits sei eine kleine Gebühr akzeptabel. Die Vorgabe einer Obergrenze für die Telefonrechnung hat viele Vorteile: Familien mit knapper Haushaltskasse können besser kalkulieren, Handynutzer müssen nicht auf Prepaid ausweichen, sondern können ohne Risiko auch einen Mobilfunkvertrag mit günstigen Tarifen abschließen. Auch die immer wieder durch fehlerhafte Abrechung oder missbräuchliche Nutzung entstehenden sehr hohen Telefonrechnungen können verhindert werden.