(rgz-p). Über vier Jahre mussten die Briefmarkenfreunde darauf warten, dass der Katalog "Karibische Inseln" (Band 2) neu aufgelegt wurde. Doch es hat sich gelohnt, sowohl für die "klassischen" Philatelisten als auch für die Motivsammler. Letztere haben hier eine wahre Fundgrube vor sich.
(24.10.2001) Einbrecher, die wie Spinnen an Hauswänden auf und nieder klettern, gehören in den Bereich der Phantasie - es sei denn, man ermöglicht ihnen die Fassadenkletterei per Baugerüst. Kein Wunder also, dass Gerüste Einbrecher magisch anlocken. Versicherungen wissen um diesen Sachverhalt. Eigentümer oder Mieter eines entsprechenden Hauses bzw. einer Wohnung müssen ihrem Versicherer deshalb das Aufstellen eines Gerüstes umgehend melden, egal, ob sie im Do-it-yourself-Verfahren arbeiten oder ein Unternehmen mit den Arbeiten beauftragt haben. Andernfalls ist der Versicherungsschutz im Ernstfall gefährdet. Nachzulesen ist dies im Kleingedruckten der Hausratversicherung. Dort wird darauf hingewiesen, dass jede Gefahrerhöhung dem Versicherer umgehend mitgeteilt werden muss. Tut der Versicherte dies nicht, kann die Versicherung von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Genügt der Versicherte hingegen seiner Informationspflicht, so erhält er ein kurzes Bestätigungsschreiben, in dem er ausdrücklich auf die vereinbarten Sicherungsvorschriften hingewiesen wird, beispielsweise auf das Schließen von Türen, Fenstern und sonstigen Öffnungen in Abwesenheit. Zudem empfiehlt sich, Bargeld, Schmuck, Sparbücher und andere Wertsachen möglichst verschlossen aufzubewahren, im Idealfall bei der Hausbank. (r-g-z)
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