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(11.11.2008) (ots) - Die unzulängliche Finanzierung der Frauenhäuser
gefährdet zunehmend den notwendigen Schutz von Frauen und Kindern vor
weiteren Gewalttätigkeiten. Dies beklagen anlässlich einer
öffentlichen Anhörung des Familienausschusses des Bundestags am
morgigen Mittwoch, dem 12. November 2008, die
Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) und die Zentrale
Informationsstelle der Autonomen Frauenhäuser (ZIF). Beide
Organisationen, die die Interessen von rund 360 Frauenhäusern
vertreten, fordern in einem gemeinsamen Positionspapier eine
bundesweit verbindliche Regelung zur finanziellen Absicherung der
Hilfsangebote der Frauenhäuser. Diese soll sicherstellen, dass in
ganz Deutschland jede Betroffene für sich und ihre Kinder sofortige
und kostenfreie Hilfe in Form von Schutz, Unterkunft, Beratung und
Unterstützung in Anspruch nehmen kann.
Die zunehmend praktizierte Finanzierung der Frauenhausaufenthalte
über Tagessätze gefährde nicht nur die Existenz der Frauenhäuser,
kritisieren FHK und ZIF. Das extrem bürokratische
Bedarfsprüfungsverfahren habe zudem einen regelrechten
Abschreckungseffekt auf Frauen. Dies beeinträchtige massiv deren
Chancen, ihren gewalttätigen Partner zu verlassen und eine
gewaltfreie Lebensperspektive für sich und ihre Kinder aufzubauen.
Die oberste Zielsetzung der Frauenhäuser, Gewaltopfern unmittelbar
eine niedrigschwellige Zufluchtsmöglichkeit zu bieten, werde so ins
Gegenteil verkehrt.
Jährlich suchen über 20.000 Frauen mit ebenso vielen Kindern
Schutz in Frauenhäusern. Da die meisten dieser Frauen im
"erwerbsfähigen" Alter sind, fallen sie in der Regel in den
Geltungsbereich des 2005 eingeführten Sozialgesetzbuches II oder des
SGB XII. Erhielten die Frauen früher im Krisenfall Leistungen nach
dem Bundessozialhilfegesetz, so sind sie jetzt meist gezwungen, zur
Finanzierung ihres Aufenthalts im Frauenhaus Eingliederungshilfe für
Arbeitssuchende zu beantragen oder den Aufenthalt gar aus eigener
Tasche zu finanzieren.
Die von den Kostenträgern gewährten Tagessätze decken jedoch den
speziellen Unterstützungsbedarf von Frauen mit Gewalterfahrung nur
unzureichend ab, betonen die Frauenhaus-Vertretungen. Darüber hinaus
hätten bei dieser Form der Finanzierung bestimmte Gruppen von Frauen
gar keinen Anspruch auf Übernahme der Unterkunfts- und
Betreuungskosten im Frauenhaus. Dies betreffe z.B. EU-Ausländerinnen,
die zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland sind. Große Probleme
haben auch Migrantinnen mit Wohnsitzauflage oder Residenzpflicht.
Einschränkungen gebe es zudem bei Studentinnen und Auszubildenden, da
es auch hier teilweise gesetzliche Ausschlüsse von den entsprechenden
Sozialleistungen gibt. Nur in wenigen Bundesländern wie
Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin ist allen von Gewalt
betroffenen Frauen der freie Zugang zu Frauenhäusern unabhängig von
Einkommen, Herkunft und Status möglich.
Die Frauenhaus-Vertreterinnen fordern: Von Gewalt betroffene
Frauen und Kinder müssen jederzeit unabhängig von Einkommen,
Herkunft, Nationalität oder Aufenthaltsstatus Zuflucht und
unbürokratische Unterstützung in einem Frauenhaus ihrer Wahl finden
können. "Gewalt gegen Frauen und die mit ihnen zusammenlebenden
Kinder ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches
Problem. 32 Jahre nach Eröffnung der ersten Frauenhäuser muss daher
endlich eine gesicherte Finanzierung aller Frauenhäuser öffentliche
Pflichtaufgabe werden, die gemeinsam von Kommunen, Ländern und Bund
zu gewährleisten ist."
Originaltext: Frauenhauskoordinierung e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60283
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60283.rss2
Pressekontakt:
Frauenhauskoordinierung e.V.
Viktoria Nawrath, Tel.069/6706307
frauenhaus@paritaet.org
Zentrale Informationsstelle der Autonomen Frauenhäuser
Angelika Damm, Tel.0172/4114553
Karin Wieners, Tel.030/91743026
zif-frauen@gmx.de
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