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Eigenheim in der Großstadt: sichere Investition



(ots) - Immobilien gelten immer schon als sichere Anlageform. Der Volksmund spricht von Immobilien auch als Betongold. Wie der Immobilienverband Deutschland IVD mitteilt, sind Investitionen in Immobilien derzeit angesichts der weltweiten Finanzkrise durchaus interessant, da sie zu den als sicher geltenden weiter


Best Ager in der Rentenfalle

(15.07.2008) (djd). Bei immer mehr Bundesbürgern wird die gesetzliche Rente für einen finanziell entspannten Lebensabend nicht ausreichen. Vor allem der Generation 50 plus bleibt nur wenig Zeit zum Sparen, das vorhandene Vermögen muss strategisch sinnvoll eingesetzt werden. Wer privat etwas tun will, hat heute allerdings die Qual der Wahl.

Für private Vorsorge ist es nie zu spät

"Wer mit 50 Jahren mit privater Altersvorsorge beginnt, kann beim Vermögensaufbau auch noch risikoreichere Anlagen wie Aktien oder Aktienfonds einbeziehen", sagt Peter Sachs, Experte für Finanzplanung aus Bad Homburg. In Richtung Ruhestand müsse dann aber zugunsten sicherer Anlagen wie festverzinslichen Wertpapieren umgeschichtet werden. Wer kurz vor dem Ruhestand über genügend liquide Mittel verfügt - beispielsweise eine Lebensversicherung ausbezahlt bekommt oder eine Erbschaft erhält -, kann dieses Geld auch als so genannten Einmalbeitrag in eine Privatrente investieren. Dieter Sprott, Rentenexperte bei den KarstadtQuelle Versicherungen, hebt die steuerlichen Vorteile hervor, denn eine private Rente ist nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Mit der "MaxiRente" hat der Nürnberger Direktversicherer ein solches Produkt mit einer attraktiven Rendite auf den Markt gebracht.

Riester und Rürup lohnen sich fast immer

Die Riester-Rente als staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ist in fast allen Fällen lohnend, betont Anlageexperte Sachs. Der Staat zahlt jährlich eine Grundzulage in Höhe von 154 Euro je Erwachsenem und eine Kinderzulage von 185 Euro pro Sprössling. Damit baue man sich eine eigene Alterssicherung auf und sei vermutlich nicht auf staatliche Sozialhilfeleistungen angewiesen, so Sachs. Selbstständige können nicht "riestern", für sie gibt es die so genannte Rürup-Rente. Peter Sachs: "Die Beiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. 2008 sind 66 Prozent der Beiträge ansetzbar, bis 2025 steigt der Anteil auf 100 Prozent, maximal dürfen dann 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro pro Jahr für Ehepaare angesetzt werden."

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