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Informationen rund um Deutschland

SinnerSchrader: Drittes Quartal bestätigt Ergebnisplanung für 2005/2006 - Umsatzwachstum verlangsamt



(ots) - In den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2005/2006 hat SinnerSchrader einen Umsatz von rd. 11,7 Mio. Euro erzielt, 11 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Das EBITA verbesserte sich von 67 Tsd. Euro im Vorjahr auf 380 Tsd. Euro. Im dritten Quartal wuchs der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 7 Prozent weiter


Der aktuelle Finanztipp / Verband der PSD Banken e.V. / Die Liebe und das liebe Geld, 2. Teil / Wohneigentum ohne Trauschein: Worauf Paare achten sollten

(06.06.2006) (ots) - Die gemeinsamen eigenen vier Wände sind der Traum vieler Verliebten. Kaufen sich Paare ohne Trauschein Wohneigentum, sollten die Besitzverhältnisse klar geregelt sein.

Wer welchen Anteil vom Kaufpreis der Immobilie zahlt und wie die Absicherung der Ansprüche gegeneinander geregelt wird, muss vor dem Vertragsabschluss geklärt werden. Eine sehr einfache Art der Sicherung ist die Eintragung beider Partner als Miteigentümer in das Grundbuch. Als Grundbuchämter fungieren die jeweiligen Amtsgerichte. Der Eintrag ist auch dann ratsam, wenn die Partner mit ungleichen Anteilen am Kauf beteiligt sind. Zahlt einer nur ein Fünftel des Kaufpreises, kann er auch nur zu einem Fünftel als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Im Falle einer Trennung können die Partner dann ihren eingezahlten Anteil zurückverlangen. Beim gemeinsamen Erwerb bietet sich darüber hinaus auch ein GbR-Vertrag an. In diesem Vertrag können mit Hilfe des Notars alle Modalitäten zu Trennung, Todesfall oder späterer Heirat eindeutig geregelt werden.

Tipp: Vorsicht, Steuerfalle! Kauft ein Partner die Immobilie alleine, trägt jedoch den anderen alleine ins Grundbuch ein, verschenkt er damit die Immobilie quasi, Schenkungsteuer fällt an. Und die ist für unverheiratete Paare hoch: Bei gegenseitigen Schenkungen haben sie lediglich einen persönlichen Freibetrag von 5.200 Euro, während der persönliche Freibetrag von Verheirateten 307.000 Euro beträgt.

(Honorarfrei zum Abdruck bei Angabe der Quelle)

Quelle: Verband der PSD Banken e.V., www.psd-bank.de

Redaktion: BrunoMedia Communication GmbH Bonner Straße 328 50968 Köln

Originaltext: Verband der PSD Banken e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55115 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55115.rss2

Pressekontakt: Olaf Willems Verband der PSD Banken e.V. Dreizehnmorgenweg 36 53175 Bonn Tel. 0228/95904-92 www.psd-bank.de

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