Kronos e.V. / Pädophilen-Partei in Niederlande zugelassen - Kinder gefährdet

(21.07.2006) (ots) -

Die niederländische Pädophilenpartei "PNVD" (Brüderliche Liebe, Freiheit, Vielfalt) will die Altersgrenze für straffreien Sex mit Minderjährigen von derzeit 16 auf zwölf Jahre senken, später jede Altersgrenze abschaffen. Auch gewaltfreie Kinderpornographie soll nach dem Willen der Parteigründer und Mitglieder legalisiert werden. Auf freiwilliger Basis sollen nach ihrer Auffassung Kinder ab 12 Jahren entscheiden dürfen, ob sie bei Pornofilmen mitwirken, rauchen oder Alkohol trinken möchten. Und wählen sollen sie natürlich obendrein auch noch!

Kinderschützer klagten richtigerweise auf Verbot dieser Partei vor Gericht. Leider wurde der Antrag am Montag von einem Gericht in Den Haag zurückgewiesen. Damit kann die Partei theoretisch an der vorgezogenen Parlamentswahl im November diesen Jahres teilnehmen - darüber hat nun der zuständige Wahlausschuss zu entscheiden.

Unsere Meinung: Jede Gesellschaft, alle Bürger/-innen, einschließlich der politisch Verantwortlichen haben die Pflicht, Gemeinwohl über perverses Anliegen zu stellen. Die Grundrechte unserer Kinder auf Unversehrtheit an Leib und Seele sind unveräußerlich und sind höher einzuordnen, als falsch verstandene Liberalität. Unsere Freiheit endet da, wo diese Unversehrtheit gefährdet ist. Schutz von Kindern geht immer von uns Erwachsenen aus. Ein Kind kann nicht in vollem Umfang die Tragweite seiner Entscheidung überblicken. Eltern wissen, was Kinder manchmal alles wollen, und verbieten es, weil es dem Kind schaden würde.

So auch hier. Denn es ist nicht eine gesellschaftliche Laune, die Sex mit Kindern unter Strafe stellt, sondern eine Erkenntnis, ein Weltethos, eine alle Kulturen-, Religionen und Nationen verbindende Grundüberzeugung und Konsens.

Das ist auch so ausdrücklich im UN "Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie" so festgelegt. Dieses Protokoll, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, ist im Archiv der Vereinten Nationen hinterlegt.

Eine der ältesten Forderungen von Kronos e.V.: Den Anwendungsbereich der Strafvorschriften über Kinderpornographie auf pornographische Schriften auszuweiten, die Personen zwischen 14 und 18 Jahren zeigen. Im Frühjahr 2004 hielt die damalige und jetzige Bundesjustizministerin Frau Zypries Kronos e.V. gegenüber diese Forderung für berechtigt. Im Zusammenhang mit der Ratifikation des Fakultativabkommens wollte die Ministerin darauf zurückkommen. Seit längerem ist Kronos e.V. diesbezüglich mit dem Ministerium im Gespräch. Nach Aussage des Ministeriums soll sich das Bundeskabinett noch in diesem Sommer mit den Gesetzentwürfen befassen. Kronos e.V. hat nochmals dem Ministerium und Frau Zypries gegenüber die Wichtigkeit der Ratifikation und auf die notwendige Ausweitung dieser Strafvorschriften hingewiesen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, die Ratifizierung und die Ausweitung nunmehr vorzunehmen.

Wir fordern darüber hinaus alle EU-Staaten auf, ebenfalls diese Ratifikation zu vollziehen. Hier geht es nicht um Parteien, sondern hier geht es um den Schutz unserer Kinder. Hier geht es darum, für Weltüberzeugungen einzustehen.

Die Kinder dieser Welt brauchen diesen Schutz - wie die Luft zum Atmen.

Download des Fakultativprotokolls als PDF-Dokument unter: http://kronos-ev.de/pdf/fakultativprotokoll.pdf

Originaltext: Kronos e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53842 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53842.rss2

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Kronos e.V. Obernstr. 16 28832 Achim Tel.: 04202 - 522284 Fax: 04202 - 639786 Email: info@kronos-ev.de Internet: http://www.kronos-ev.de

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