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(21.07.2006) (ots) -
Die niederländische Pädophilenpartei "PNVD" (Brüderliche Liebe,
Freiheit, Vielfalt) will die Altersgrenze für straffreien Sex mit
Minderjährigen von derzeit 16 auf zwölf Jahre senken, später jede
Altersgrenze abschaffen. Auch gewaltfreie Kinderpornographie soll
nach dem Willen der Parteigründer und Mitglieder legalisiert werden.
Auf freiwilliger Basis sollen nach ihrer Auffassung Kinder ab 12
Jahren entscheiden dürfen, ob sie bei Pornofilmen mitwirken, rauchen
oder Alkohol trinken möchten. Und wählen sollen sie natürlich
obendrein auch noch!
Kinderschützer klagten richtigerweise auf Verbot dieser Partei vor
Gericht. Leider wurde der Antrag am Montag von einem Gericht in Den
Haag zurückgewiesen. Damit kann die Partei theoretisch an der
vorgezogenen Parlamentswahl im November diesen Jahres teilnehmen -
darüber hat nun der zuständige Wahlausschuss zu entscheiden.
Unsere Meinung: Jede Gesellschaft, alle Bürger/-innen,
einschließlich der politisch Verantwortlichen haben die Pflicht,
Gemeinwohl über perverses Anliegen zu stellen. Die Grundrechte
unserer Kinder auf Unversehrtheit an Leib und Seele sind
unveräußerlich und sind höher einzuordnen, als falsch verstandene
Liberalität. Unsere Freiheit endet da, wo diese Unversehrtheit
gefährdet ist. Schutz von Kindern geht immer von uns Erwachsenen aus.
Ein Kind kann nicht in vollem Umfang die Tragweite seiner
Entscheidung überblicken. Eltern wissen, was Kinder manchmal alles
wollen, und verbieten es, weil es dem Kind schaden würde.
So auch hier. Denn es ist nicht eine gesellschaftliche Laune, die
Sex mit Kindern unter Strafe stellt, sondern eine Erkenntnis, ein
Weltethos, eine alle Kulturen-, Religionen und Nationen verbindende
Grundüberzeugung und Konsens.
Das ist auch so ausdrücklich im UN "Fakultativprotokoll vom 25.
Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den
Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die
Kinderpornographie" so festgelegt. Dieses Protokoll, dessen
arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und
spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, ist im Archiv der
Vereinten Nationen hinterlegt.
Eine der ältesten Forderungen von Kronos e.V.: Den
Anwendungsbereich der Strafvorschriften über Kinderpornographie auf
pornographische Schriften auszuweiten, die Personen zwischen 14 und
18 Jahren zeigen. Im Frühjahr 2004 hielt die damalige und jetzige
Bundesjustizministerin Frau Zypries Kronos e.V. gegenüber diese
Forderung für berechtigt. Im Zusammenhang mit der Ratifikation des
Fakultativabkommens wollte die Ministerin darauf zurückkommen. Seit
längerem ist Kronos e.V. diesbezüglich mit dem Ministerium im
Gespräch. Nach Aussage des Ministeriums soll sich das Bundeskabinett
noch in diesem Sommer mit den Gesetzentwürfen befassen. Kronos e.V.
hat nochmals dem Ministerium und Frau Zypries gegenüber die
Wichtigkeit der Ratifikation und auf die notwendige Ausweitung dieser
Strafvorschriften hingewiesen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, die Ratifizierung und die
Ausweitung nunmehr vorzunehmen.
Wir fordern darüber hinaus alle EU-Staaten auf, ebenfalls diese
Ratifikation zu vollziehen. Hier geht es nicht um Parteien, sondern
hier geht es um den Schutz unserer Kinder. Hier geht es darum, für
Weltüberzeugungen einzustehen.
Die Kinder dieser Welt brauchen diesen Schutz - wie die Luft zum
Atmen.
Download des Fakultativprotokolls als PDF-Dokument unter:
http://kronos-ev.de/pdf/fakultativprotokoll.pdf
Originaltext: Kronos e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53842
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Pressekontakt:
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