Studie des Europaparlaments: Die Sicherheit im Straßenverkehr wird durch Autoersatzteile nicht gefährdet / Grünes Licht für die Reparaturklausel im Designrecht |
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| (11.10.2006) (ots) - Im Zusammenhang mit der Diskussion um den
Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung einer Reparaturklausel in
die EU-Design-Richtlinie hatte der Rechtsausschuss des Europäischen
Parlaments in 2005 eine Sicherheitsstudie in Auftrag gegeben. Diese
sollte die Frage klären, ob sichtbare Autoersatzteile (etwa
Karosserieteile, Beleuchtungskomponenten und Autoglas), die in der
gesamten EU immerhin ein Marktvolumen von 12-13 Mrd. EUR ausmachen,
den Anforderungen der europäischen "Sicherheitsgesetzgebung"
(Produktsicherheit, Verbraucherschutz und Verkehrssicherheit)
genügen. Die vorgeschlagene Reparaturklausel begrenzt den Schutz von
Autoteilen auf das Neufahrzeuggeschäft und sichert damit den
Wettbewerb im Ersatzteilmarkt, wovon alle Verbraucher profitieren. Die Resultate der nun vorliegenden Studie senden eine klare Botschaft aus: - Es gibt keinen statistischen Beweis oder auch nur einen Einzelfall, der belegt, dass Ersatzteile aus dem freien Markt in der Praxis größere Sicherheitsrisiken bedeuten als Ersatzteile vom Fahrzeughersteller. Außerdem ist es laut Studie bemerkenswert, dass die Automobilindustrie nicht in der Lage war, für ihre Behauptung von bestehenden Sicherheitsrisiken irgendeinen Beweis vorzulegen. - Für den Fall, dass einige Ersatzteile relevant für die Sicherheitssituation werden sollten - zum Beispiel im Kontext eines künftig erweiterten Fußgängerschutzes - sind diese Teile von einem umfassenden und effektiven Homologationssystem (Typgenehmigung und andere gesetzliche Regelungen wie ECE) erfasst. Diese Regelungen sind gemäß den Autoren der Studie mehr als adäquat, um die Fahrzeugsicherheit zu gewährleisten. GVA begrüßt Ergebnisse der Sicherheitsstudie Der deutsche Branchenverband des Autoteilehandels und der in den freien Ersatzteil- und Reparaturmarkt liefernden Autoteileindustrie begrüßt die Ergebnisse der Sicherheitsstudie. Damit stehen die Ampel für die Aufnahme der Reparaturklausel aus Sicht des Gesamtverbands Autoteile-Handel e.V. (GVA) nunmehr endgültig auf grün. Mit Blick auf die Sicherheitsaspekte betonte der 1. Vorsitzende des GVA, Hartmut Röhl: "Die Studie macht klar, dass der Verbraucher keine Bedenken haben muss, sichtbare Autoersatzteile aus dem freien Markt zu verwenden. Es bestehen keine Sicherheitsrisiken. Dort, wo der Gesetzgeber künftig besondere Schwerpunkte setzen will - beispielsweise beim verstärkten Fußgängerschutz - bietet die bestehende EU-Gesetzgebung die Gewähr dafür, dass die erforderlichen Qualitätsstandards Beachtung finden." Aus Sicht des GVA ist es nun wichtig, dass es zur Bildung eines europäischen Binnenmarktes für sichtbare Autoersatzteile kommt. Der GVA setzt sich dafür ein, dass der Autofahrer in der Werkstatt seines Vertrauens ein auf ihn zugeschnittenes Angebot erhält. Mehr Informationen zum Thema 'Reparatur mit Karosserie-Ersatzteilen aus dem freien Markt' finden Sie auf der Webseite www.gva.de unter 'Schwerpunkt'. Originaltext: Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=54291 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_54291.rss2 Pressekontakt: GVA e.V. Thomas Kobudzinski E-Mail: presse@gva.de Tel.: 02102/77077-20 145311 |
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