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(11.10.2006) (ots) - Im Zusammenhang mit der Diskussion um den
Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung einer Reparaturklausel in
die EU-Design-Richtlinie hatte der Rechtsausschuss des Europäischen
Parlaments in 2005 eine Sicherheitsstudie in Auftrag gegeben. Diese
sollte die Frage klären, ob sichtbare Autoersatzteile (etwa
Karosserieteile, Beleuchtungskomponenten und Autoglas), die in der
gesamten EU immerhin ein Marktvolumen von 12-13 Mrd. EUR ausmachen,
den Anforderungen der europäischen "Sicherheitsgesetzgebung"
(Produktsicherheit, Verbraucherschutz und Verkehrssicherheit)
genügen. Die vorgeschlagene Reparaturklausel begrenzt den Schutz von
Autoteilen auf das Neufahrzeuggeschäft und sichert damit den
Wettbewerb im Ersatzteilmarkt, wovon alle Verbraucher profitieren.
Die Resultate der nun vorliegenden Studie senden eine klare
Botschaft aus:
- Es gibt keinen statistischen Beweis oder auch nur einen
Einzelfall, der belegt, dass Ersatzteile aus dem freien Markt in der
Praxis größere Sicherheitsrisiken bedeuten als Ersatzteile vom
Fahrzeughersteller. Außerdem ist es laut Studie bemerkenswert, dass
die Automobilindustrie nicht in der Lage war, für ihre Behauptung von
bestehenden Sicherheitsrisiken irgendeinen Beweis vorzulegen.
- Für den Fall, dass einige Ersatzteile relevant für die
Sicherheitssituation werden sollten - zum Beispiel im Kontext eines
künftig erweiterten Fußgängerschutzes - sind diese Teile von einem
umfassenden und effektiven Homologationssystem (Typgenehmigung und
andere gesetzliche Regelungen wie ECE) erfasst. Diese Regelungen sind
gemäß den Autoren der Studie mehr als adäquat, um die
Fahrzeugsicherheit zu gewährleisten.
GVA begrüßt Ergebnisse der Sicherheitsstudie
Der deutsche Branchenverband des Autoteilehandels und der in den
freien Ersatzteil- und Reparaturmarkt liefernden Autoteileindustrie
begrüßt die Ergebnisse der Sicherheitsstudie. Damit stehen die Ampel
für die Aufnahme der Reparaturklausel aus Sicht des Gesamtverbands
Autoteile-Handel e.V. (GVA) nunmehr endgültig auf grün.
Mit Blick auf die Sicherheitsaspekte betonte der 1. Vorsitzende
des GVA, Hartmut Röhl: "Die Studie macht klar, dass der Verbraucher
keine Bedenken haben muss, sichtbare Autoersatzteile aus dem freien
Markt zu verwenden. Es bestehen keine Sicherheitsrisiken. Dort, wo
der Gesetzgeber künftig besondere Schwerpunkte setzen will -
beispielsweise beim verstärkten Fußgängerschutz - bietet die
bestehende EU-Gesetzgebung die Gewähr dafür, dass die erforderlichen
Qualitätsstandards Beachtung finden."
Aus Sicht des GVA ist es nun wichtig, dass es zur Bildung eines
europäischen Binnenmarktes für sichtbare Autoersatzteile kommt. Der
GVA setzt sich dafür ein, dass der Autofahrer in der Werkstatt seines
Vertrauens ein auf ihn zugeschnittenes Angebot erhält.
Mehr Informationen zum Thema 'Reparatur mit
Karosserie-Ersatzteilen aus dem freien Markt' finden Sie auf der
Webseite www.gva.de unter 'Schwerpunkt'.
Originaltext: Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.
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GVA e.V.
Thomas Kobudzinski
E-Mail: presse@gva.de
Tel.: 02102/77077-20
145311 |
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