Home   Impressum   AGB   Datenschutz
   

Informationen rund um Deutschland

Positive Antwort der FDA auf SPA für Pivotstudie TopoTargets zur Untersuchung von Belinostat bei PTCL



KOPENHAGEN, Dänemark, September 6 (ots/PRNewswire) - - Aktuelle Informationen über die regulatorische Strategie für Belinostat zur Behandlung von PTCL TopoTarget A/S (OMX: TOPO) meldete den Erhalt einer positiven Antwort der FDA für ein Special Protocol Assessment (SPA) für eine Studie weiter


Kompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses durch Urteil bestätigt / Keine Aufnahme von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden durch die "Hintertür"

(31.05.2007) (ots) - Der IKK-Bundesverband begrüßt die Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 24. Mai 2007, nach der der Versuch eines Unternehmens, die Kompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu unterwandern, abgelehnt wurde. Das Gericht habe nur einzuschreiten, wenn ein Systemversagen vorliege, jedoch nicht die sachliche Richtigkeit von Entscheidungen des G-BA zu überprüfen.

Im entschiedenen Fall begehrte ein Hilfsmittelhersteller die Aufnahme seines Produktes in das Hilfsmittelverzeichnis. Besonderheit dieses Falles war, dass das Hilfsmittel auf einer neuen, seit 1992 nicht zur vertragsärztlichen Versorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehörenden Behandlungsmethode, der nicht-invasiven Magnetfeldtherapie, beruhte.

Mit dem Urteil wird die Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen nach über 10-jähriger Verfahrensdauer unterstrichen. "Dies ist eine Bestätigung der Qualitätssicherungsbemühungen der Spitzenverbände der Krankenkassen und dient dem Schutz der Versicherten vor der Behandlung mit Methoden, die noch nicht ausreichend erforscht sind", erklärte Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes.

Die Entscheidung: Der 5. Senat des LSG NRW hielt aufgrund der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 31.08.2000, Az.: B 3 KR 21/99, die Anwendung der Kriterien des § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V, der für die Bewertung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden maßgebend ist, auch für die Bewertung von Hilfsmitteln, die der Anwendung einer neuen Behandlungsmethode dienen, für maßgeblich. Hiernach obliegt eine solche Entscheidung dem Gemeinsamen Bundesausschuss. Diese Entscheidung könne aber nicht durch die Gerichte ersetzt werden. Eine solche Entscheidung oder Nicht-Entscheidung des kleinen Gesetzgebers sei nur dergestalt von der Sozialgerichtsbarkeit überprüfbar, als hier ein "Systemversagen" zu prüfen sei. Dies gelte insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass es nicht zu einer Ungleichbehandlung von Versicherten und Hilfsmittelherstellern kommen dürfe. Entsprechend einer neueren Entscheidung des BSG vom 26.09.2006, Az.: B 1 KR 3/06 R, hat ein Versicherter nur dann einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Versorgung mit einer neuen Behandlungsmethode oder einem Hilfsmittel in der ambulanten Versorgung, welches einer neuen Behandlungsmethode dient, wenn ein Systemversagen vorliegt. Ein solches Systemversagen ist danach zu bejahen, wenn das Verfahren vor dem Bundesausschuss von den antragsberechtigten Stellen bzw. dem Bundesausschuss selbst überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder nicht ordnungsgemäß betrieben wurde und dies auf eine willkürliche oder sachfremde Untätigkeit bzw. Verfahrensverzögerung zurückzuführen ist.

Vorliegend hatte sich der G-BA bereits in den Jahren 1992, 2002 und 2004 mit der nicht-invasiven Magnetfeldtherapie befasst, ohne dass es zu einer positiven Bewertung für die vorliegend streitige Behandlungsmethode gekommen ist. Neuere, wissenschaftlich nicht zu beanstandende Unterlagen, die eine medizinische Nützlichkeit dieser Behandlungsmethode zweifelsfrei nachweisen konnten, liegen nicht vor, so dass eine willkürliche Nichtbefassung des G-BA oder eine willkürliche Untätigkeit der Spitzenverbände der Krankenkassen bezüglich der Befassung des G-BA mit einer erneuten Überprüfung dieser Behandlungsmethode und somit eines Systemversagens für das LSG-NRW nicht erkennbar war.

- Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.ikk.de -

Originaltext: IKK Bundesverb. d. Innungskrankenkassen Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7359 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7359.rss2

Pressekontakt: Kontakt: IKK Bundesverband Pressesprecher: Joachim Odenbach Tel.: 02204 44-111 Fax: 02204 44-455 e-mail: joachim.odenbach@bv.ikk.de

185467
Werbung
Der Tagesspiegel: "Warum macht einer so viel Ärger?" Willi Lemke liest die Autobiographie von Bushido und findet ein bewegtes Leben ... weiter
Presseservice der Hamburg Freezers Hamburg Freezers e.V. trifft Politik und Wirtschaft ... weiter
Wolfgang Methling: Unverantwortliche Ignoranz gegenüber den Sorgen der Menschen ... weiter
"Arena frei für kluge Köpfe" am 6. September 2008 in der Commerzbank-Arena in Frankfurt am Main ... weiter
Der Tagesspiegel: Finanzpolitiker fordern Verschiebung des Postbank-Verkaufs ... weiter
Der Tagesspiegel: Streit um Pendlerpauschale verschärft sich ... weiter


Seite 1 von 18115


Anmeldung News


BRD Gazette
Aktuelles
Firmennachrichten
Arbeit
Bildung
Buntes
Computer & IT
Energie
Familie
Finanzen & Börse
Freizeit
Geschenktipps
Gesundheit
Kultur & Unterhaltung
Medien
Politik
Senioren
Soziales
Sport
Umwelt & Natur
Verbraucherinfo
Wirtschaft & Industrie
Wissenschaft


Deutschlandkarte
Deutschlandkarte
mit Städte- und
Länder-
informationen


Städte & Länder
Bundesländer
Stadt Informationen
Postleitzahlen
Vorwahlen
Kfz Kennzeichen
Branchenbuch
Branchensuche
Branchenbuch
Schlagwortkatalog
Empfehlungen:


im Hintergrund öffnen mehr Informationen schliessen