Neue OZ: Kommentar zu Parteien / CDU / Parteitag / Merkel
(ots) - Kein Risiko
Die CDU setzt personell auf Geschlossenheit: Angela Merkel mit
Top-Ergebnis als Vorsitzende wiedergewählt, auch ihre Stellvertreter
stehen für Kontinuität. Unter ihnen ist der Niedersachse Christian
Wulff erfreulich gestärkt. Lediglich Roland Koch, der von einem
Wahlkampf-Bonusweiter
Hitzefrei für Arbeitnehmer? Ein Experte informiert über Rechte und Pflichten
(14.06.2007) (ots) - Wer kennt nicht die quälenden Arbeitstage im
Hochsommer, wenn man sich vor Hitze nicht mehr konzentrieren kann?
Während Schüler hitzefrei bekommen, weiß jedoch kaum jemand, welche
Regelungen im Arbeitsleben gelten. Auf dem Wirtschaftsportal
www.business-on.de informiert nun der Experte Dr. Nicolai Besgen über
die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern:
http://www.business-on.de/hitzefrei
"Das Thema ist daher so interessant, da spezielle
arbeitsrechtliche Regelungen nicht existieren", erläutert Besgen,
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der renommierten
Anwaltssozietät MEYER-KÖRING v. DANWITZ PRIVAT in Bonn. "Zunächst
gebietet es die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers,
Arbeitsräume so einzurichten, dass Arbeitnehmer gegen Gefahren für
Leben und Gesundheit geschützt sind".
Nach den Ausführungen des Arbeitsrechtlers gehört zu den
grundsätzlichen Pflichten des Arbeitgebers die Regulierung der
inneren Lufttemperatur auf maximal 26 Grad sowie eine
Schutzvorrichtung gegen direkte Sonneneinstrahlung an Fenstern und
Oberlichtern. Besondere Bestimmungen würden zudem bei Schwangeren,
stillenden Müttern und Jugendlichen gelten.
Wenn der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nachkommt, habe der
Arbeitnehmer das Recht, seine Arbeitsleistung zurückzuhalten - ohne
seinen Lohnanspruch zu verlieren. Besgen warnt jedoch zugleich
eindringlich vor übereilten Schritten: "Da es sich um eine
Sollvorschrift handelt, sollte der Arbeitnehmer seinen Chef zunächst
zu geeigneten Maßnahmen auffordern." Eine komplette Übersicht mit
allen rechtlichen Grundsätzen steht ab sofort auf www.business-on.de
zu Verfügung.
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Köln versteht sich als informative Plattform zu aktuellen Themen der
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