Hitzefrei für Arbeitnehmer? Ein Experte informiert über Rechte und Pflichten

(14.06.2007) (ots) - Wer kennt nicht die quälenden Arbeitstage im Hochsommer, wenn man sich vor Hitze nicht mehr konzentrieren kann? Während Schüler hitzefrei bekommen, weiß jedoch kaum jemand, welche Regelungen im Arbeitsleben gelten. Auf dem Wirtschaftsportal www.business-on.de informiert nun der Experte Dr. Nicolai Besgen über die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern: http://www.business-on.de/hitzefrei

"Das Thema ist daher so interessant, da spezielle arbeitsrechtliche Regelungen nicht existieren", erläutert Besgen, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der renommierten Anwaltssozietät MEYER-KÖRING v. DANWITZ PRIVAT in Bonn. "Zunächst gebietet es die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, Arbeitsräume so einzurichten, dass Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind".

Nach den Ausführungen des Arbeitsrechtlers gehört zu den grundsätzlichen Pflichten des Arbeitgebers die Regulierung der inneren Lufttemperatur auf maximal 26 Grad sowie eine Schutzvorrichtung gegen direkte Sonneneinstrahlung an Fenstern und Oberlichtern. Besondere Bestimmungen würden zudem bei Schwangeren, stillenden Müttern und Jugendlichen gelten.

Wenn der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nachkommt, habe der Arbeitnehmer das Recht, seine Arbeitsleistung zurückzuhalten - ohne seinen Lohnanspruch zu verlieren. Besgen warnt jedoch zugleich eindringlich vor übereilten Schritten: "Da es sich um eine Sollvorschrift handelt, sollte der Arbeitnehmer seinen Chef zunächst zu geeigneten Maßnahmen auffordern." Eine komplette Übersicht mit allen rechtlichen Grundsätzen steht ab sofort auf www.business-on.de zu Verfügung.

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