Rundfunkrat verabschiedet Schlussfolgerungen aus Werkstattgespräch "Familie"
(ots) - "Einschätzungen und Empfehlungen zum Thema 'Familie
und Familienpolitik' in den Programmen des WDR und der ARD" hat der
Rundfunkrat des WDR in seiner Sitzung in Köln verabschiedet. Im
Rahmen eines Werkstattgesprächs hatte sich der Programmausschuss des
Gremiums unter Vorsitz von Karin Junker zuvorweiter
(05.04.2006) (ots) - Anlässlich der Antragstellung durch die
Bundesregierung bei der EU-Kommission zur Genehmigung eines
Systemwechsels in der Umsatzbesteuerung in Deutschland erklärt der
finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Georg Fahrenschon:
Ein erklärtes Ziel der Großen Koalition ist es, den
Umsatzsteuerbetrug in Deutschland vehement zu bekämpfen. Ein
notwendiger Baustein hierfür ist die Ablösung des geltenden
Umsatzsteuersystems durch das sog. "Reverse-Charge-System". Für einen
Systemwechsel bedarf es wegen der für alle europäischen
Mitgliedstaaten verbindlichen sog. 6. Mehrwertsteuerrichtlinie einer
Genehmigung durch die EU-Kommission. Dieser Antrag wurde nun seitens
der Bundesregierung gestellt. Diesen Schritt begrüßen wir
ausdrücklich Die Kommission muss innerhalb von acht Monaten eine
Entscheidung fällen.
Nach geltendem Recht stellt der leistende Unternehmer
grundsätzlich jedem Leistungsempfänger eine Rechnung über den
Bruttobetrag aus, in der die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wird.
Diese führt er an das Finanzamt ab. Der Leistungsempfänger macht den
gezahlten Umsatzsteuerbetrag in seiner Voranmeldung geltend. Im
beantragten "Reverse-Charge-Verfahren" werden dagegen
Umsatzsteuerschuld und Vorsteueranspruch ab einem Betrag von 5000
Euro auf den Leistungsempfänger konzentriert. Das heißt, der
leistende Unternehmer stellt nur noch den Nettobetrag in Rechnung.
Die bisherige Trennung von Vorsteuerberechtigung und
Umsatzsteuerschuld bei verschiedenen Personen wird aufgehoben.
Umsatzsteuer-Karussell-Geschäften wird dadurch der Boden entzogen.
Nach Berechnung des Ifo-Instituts gehen dem Staat durch
Steuerbetrug jährlich etwa 17 Mrd. Euro verloren. Das
"Reverse-Charge-Modell" kann diesem Betrug einen Riegel vorschieben.
Originaltext: CSU-Landesgruppe
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