Das Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag Grünenthals ab / Grünenthal hält diese Entscheidung für falsch |
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| (05.09.2007) (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag
Grünenthals für ein vorläufiges Sendeverbot des WDR-Zweiteilers "Eine
einzige Tablette" zurückgewiesen. Das Verfassungsgericht führt
allerdings in seiner Begründung aus, dass die erhobene
Verfassungsbeschwerde "weder unzulässig noch offensichtlich
unbegründet" sei. Damit kann der historisch nicht korrekte Film
gezeigt werden, obwohl die Grundsatzentscheidung des
Verfassungsgerichts erst nach der Ausstrahlung erfolgt. Das Gericht
meint, dass die Rechte Grünenthals aufgrund des bevorstehenden 50.
Jahrestages zur Markteinführung von Contergan zurückstehen müssen. Sebastian Wirtz, Geschäftsführender Gesellschafter der Grünenthal GmbH: "Uns erscheint die jetzige Entscheidung über den Eilantrag weniger von rechtlichen als von medienpolitischen Gesichtspunkten geprägt. Die Entscheidung ermöglicht eine Ausstrahlung des Films bevor eine Grundsatzentscheidung dazu vorliegt. Die Rechtfertigung mit dem 50. Jahrestag ist unzutreffend, weil die Sendung des Films vom WDR bereits letztes Jahr geplant war. Die Rechte Betroffener scheinen damit zu Jahrestagen weniger wert zu sein als außerhalb solcher Jubiläen. Das bedeutet für Grünenthal: Wir erhalten jetzt Schläge und es wird erst hinterher entschieden, ob dies zu Recht geschah. Wir können daher die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht nachvollziehen." Grünenthal kann nicht verstehen, wie das Bundesverfassungsgericht davon ausgehen kann, dass dieser Film irgendwelche Anstöße zur 'öffentlichen Meinungsbildung' geben soll. Sebastian Wirtz: "Wir hätten uns die historisch einwandfreie Aufarbeitung des Themas gewünscht und keinen Film, der um der Unterhaltung willen Wahrheit und Erfindung fahrlässig vermischt. Bei einem so ernsten und tragischen Thema wie Contergan sollte sich der Zuschauer auf historisch belegbare Fakten verlassen können. Er wird zugunsten der Einschaltquote durch Hinzuerfundenes und Verdrehungen verwirrt und erhält ein völlig falsches Bild der damaligen Ereignisse." Über Grünenthal Grünenthal ist Experte für Arzneimittel in Schmerztherapie und Gynäkologie sowie Vorreiter für intelligente, anwenderfreundliche Darreichungsformen. Das Unternehmen erforscht, entwickelt, produziert und vermarktet Medikamente mit hohem therapeutischen Wert, die dazu beitragen, dass die Patienten selbst bestimmt leben können. Grünenthal ist ein unabhängiges, deutsches Familienunternehmen, das weltweit in 31 Ländern mit Tochtergesellschaften aktiv ist. Das 1946 gegründete Unternehmen beschäftigt in Deutschland rund 1900 Mitarbeiter, weltweit rund 4700. Der Umsatz 2006 betrug 813 Millionen Euro. Weitere Informationen unter: www.grunenthal.de . Originaltext: Grünenthal GmbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/25388 Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_25388.rss2 Kontakt: Dr. Annette Fusenig Tel.: +49 241 569-3345 Fax: +49 241 569-3539, annette.fusenig@grunenthal.com Grünenthal GmbH 52099 Aachen, Deutschland www.grunenthal.de Für die Nachricht "Das Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag Grünenthals ab / Grünenthal hält diese Entscheidung für falsch" übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit oder Volständigkeit. Die inhaltliche Haftung liegt beim presserechtlichen Meldungsgeber: ots / www.grunenthal.com 202713 |
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