BARMER spart mit erfolgreicher Rechnungsprüfung Millionen / Bundesversicherungsamt attestiert kompetente Prüfung von Krankenhausabrechnungen |
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| (18.09.2007) (ots) - Durch das Aufdecken fehlerhafter Abrechnungen in
Krankenhäusern konnte die BARMER im Jahr 2006 131,7 Millionen Euro
Beitragsgelder zurückgewinnen und damit deutliche Einsparungen im
Bereich der stationären Versorgung erzielen. Dies ist Ergebnis einer
Untersuchung des Bundesversicherungsamtes (BVA). Darin bestätigt das
BVA der BARMER "insgesamt einen kompetenten und effektiven Umgang mit
der komplexen Abrechnungsmaterie". "Wir haben in unseren
Regionalgeschäftsstellen kompetente Experten ausgebildet, die
gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst Auffälligkeiten analysieren
und Fehler aufdecken", erläutert die stellvertretende
Vorstandsvorsitzende Birgit Fischer das BARMER- Konzept. Fehlcodierungen der Krankenhäuser sind aus Sicht der BARMER nicht immer absichtliche Manipulationen. Vielmehr sind die Ursachen vielfältig: u. a. veränderte Hauptdiagnosen, unklare Diagnose- und Therapiestellungen, veränderte Dokumentation von Prozeduren oder Änderungen aus der jährlichen Überarbeitung der Kodierrichtlinien. Die BARMER stellt dabei die fristgerechte Bezahlung der Krankenhausleistungen trotz nicht abgeschlossener Prüfung sicher. Denn die Gründe für Absetzungen sind überwiegend der Komplexität der Materie des sich ständig weiterentwickelnden neuen Abrechnungssystems ("DRG-System") geschuldet. Das BVA hatte die Krankenkassen kürzlich aufgefordert, die Kontrolle von Krankenhausabrechnungen deutlich zu verbessern. Viele Kassen täten sich mit der Umstellung auf die Abrechnung nach dem Fallpauschalensystem schwer. Originaltext: Barmer Ersatzkasse Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8304 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8304.rss2 Pressekontakt: Für Rückfragen: BARMER-Presseabteilung, Telefon 018 500 99 14 21 Für die Nachricht "BARMER spart mit erfolgreicher Rechnungsprüfung Millionen / Bundesversicherungsamt attestiert kompetente Prüfung von Krankenhausabrechnungen" übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit oder Volständigkeit. Die inhaltliche Haftung liegt beim presserechtlichen Meldungsgeber: ots / www.barmer.de 204968 |
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