Versicherungspflicht für bisher Nichtversicherte / Rund 43.000 Menschen haben sich versichert / Nichtversicherte sollten sich bei den Krankenkassen melden |
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| (26.09.2007) (ots) - Gemeinsame Presseerklaerung Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbaende der gesetzlichen Krankenkassen AOK-Bundesverband, Bonn BKK Bundesverband, Essen IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach Knappschaft, Bochum See-Krankenkasse, Hamburg Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg Kein Mensch in Deutschland muss und sollte im Krankheitsfall ohne Versicherungsschutz sein. Die gesetzlichen Krankenkassen rufen daher bisher nicht krankenversicherte Menschen erneut auf, sich bei den Krankenkassen zu melden, um einen Krankenversicherungsschutz sicherzustellen. Bislang machen noch zu wenige nichtversicherte Menschen von den neuen Zugangsmoeglichkeiten zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung Gebrauch, erklaerten die Spitzenverbaende der gesetzlichen Krankenkassen. Bis zum 01.08.2007 haben sich nur 42.914 bislang unversicherte Menschen bei den gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert; das sind deutlich weniger als von der Bundesregierung mit der Einfuehrung der Versicherungspflicht zum 01.04.2007 prognostiziert. Die Regierung ging von etwa 400.000 Menschen aus, die keinen Versicherungsschutz im Krankheitsfall haben. Die Zahl sei wahrscheinlich zu hoch gegriffen, so die Spitzenverbaende. Die Spitzenverbaende der Krankenkassen erklaerten diese Diskrepanz damit, dass moeglicherweise durch die Einfuehrung der Versicherungspflicht fuer Bezieher von Arbeitslosengeld II im Jahre 2005 viele Menschen doch schon einen Versicherungsschutz gehabt haetten. Zudem seien neben den gesetzlichen Krankenkassen auch noch andere Traeger fuer die Absicherung im Krankheitsfalle zustaendig (etwa bei Bezug von Sozialhilfeleistungen oder bei Anspruch auf Kranken- und Heilbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz). Auch die private Krankenversicherung muss - wenn die Voraussetzungen vorliegen - seit dem 01.07.2007 nichtversicherten Personen einen Standardtarif anbieten. Die Spitzenverbaende warnten davor, bewusst auf den Versicherungsschutz zu verzichten, um Beitraege zu sparen. Im Krankheitsfall koennten erhebliche Kosten auf die Menschen zukommen, wenn sie keine Versicherung abgeschlossen haetten. Allerdings muessten die Beitraege rueckwirkend zum 01.04.2007 gezahlt werden. Der Krankenversicherungsschutz ist ab dem 01.04.2007 von der gesetzlichen Krankenkasse sicherzustellen, bei der zuletzt eine Versicherung bestanden hat, auch wenn diese Versicherung Jahrzehnte zurueckliegt. Wenn diese urspruengliche Krankenkasse nicht mehr besteht, ist die Rechtsnachfolgerin zustaendig. Bestand vor dem 01.04.2007 zuletzt eine private Krankenversicherung, kommt eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zustande. Dann ist die private Krankenversicherung zustaendig. Wer bisher noch nie gesetzlich oder privat krankenversichert war, kann die Krankenkasse frei waehlen. Ausnahme: Beamte oder hauptberuflich Selbststaendige. Diese muessen sich an die private Krankenversicherung wenden. Eine Versicherung bei einer privaten oder gesetzlichen Versicherung kommt nicht zustande, wenn bereits ein ausreichender anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall (z. B. bei Sozialhilfeempfaengern oder Asylbewerbern) besteht. Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.gkv.info Originaltext: Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63905 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63905.rss2 Pressekontakt: Federfuehrend fuer die Veroeffentlichung: VdAK/AEV Frankfurter Str. 84, 53721 Siegburg Ansprechpartnerin: Michaela Gottfried, Tel.: 0 22 41 / 1 08 - 2 93 Tel. Presse Berlin: 0 30 / 25 93 09 30 e-Mail: presse@vdak-aev.de 206661 |
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