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(05.11.2007) (ots) - Palliativversorgung, vor wenigen Jahren noch ein
Wort für Fachleute, ist durch die Gesetzgebung der jüngsten
Gesundheitsreform zu einem fast schon populären Begriff geworden: Für
jeden Bürger gibt es inzwischen einen Anspruch auf koordinierte
medizinische, pflegerische und psychosoziale Betreuung, wenn er seine
letzten Lebensmonate zu Hause verbringen möchte. Wie aber wird dieser
Rechtsanspruch in der Praxis tatsächlich umgesetzt? Wo sind
Schwierigkeiten, wo liegen die Chancen? Im Bildungszentrum der
Grünenthal GmbH in Stollberg sind die 64. Aachener Hospizgespräche am
Samstag diesen Fragen mit verantwortlichen Akteuren und weit über 400
Teilnehmern nachgegangen.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries befasste sich in ihrer
Rede mit der Sicherung der Selbstbestimmung von Patienten am
Lebensende. Die Würde und die Autonomie des Patienten seien nicht nur
medizinisch-ethische Themen, sondern auch für Rechtspolitiker von
größter Bedeutung. In diesem Zusammenhang betonte Zypries den hohen
Wert einer Patientenverfügung und stellte klar: "Wir brauche eine
gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung, die sicher stellt, dass
das Selbstbestimmungsrecht der Patienten in allen Lebensphasen
geachtet wird, und die allen Beteiligten mehr Rechtssicherheit gibt."
Prof. Jörg Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, legte
Wert darauf, dass Entscheidungen an den Grenzen zwischen Leben und
Tod vor allem in der Verantwortung des behandelnden Arztes zu liegen
hätten: "Schriftlich niedergelegte Zeugnisse oder auch mündliche
Äußerungen beziehen sich immer auf zukünftige Behandlungssituationen,
die vom Patienten nicht bis in letzte Konsequenz überblickt werden
können. Wir müssen uns also damit abfinden, dass es abschließende
Sicherheiten - auch rechtliche - hier nicht geben kann", so der
Ärztepräsident. Hoppe warnte in diesem Zusammenhang vor einer
Überregulierung, betonte aber ausdrücklich die deutliche Stärkung,
mit der Palliativmedizin inzwischen in der ärztlichen Aus- und
Weiterbildung berücksichtigt werde. Der Ärztepräsident verwies auf
die Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung der Bundesärztekammer
sowie die Empfehlungen der Zentralen Ethikkommission bei der
Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und
Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis, die eine gute
Orientierung für ärztliches Handeln im Umfeld von Sterben und Tod
gäben.
Prof. Lukas Radbruch vom Lehrstuhl für Palliativmedizin am
Universitätsklinikum in Aachen wies in seinem Beitrag vor allem auf
die vernetzte, interdisziplinäre Zusammenarbeit in
palliativmedizinischen Versorgungskonzepten hin. Gerade beim Übergang
von zunächst freiwilligen Initiativen in nun gesetzlich abgesicherte
Konzepte sei es von entscheidender Bedeutung, das bereits Gewachsene
nicht zu zerschlagen. Bei der Überführung in rechtlich saubere und
vor allem vertragsfähige Strukturen dürfen aber die Zusammenarbeit
der Dienste und Berufsgruppen und die flexible Orientierung an den
Bedürfnissen der Patienten nicht verloren gehen. "Wir müssen zusehen,
dass die Palliativ- und Hospizdienste, die jetzt schon gut und
engagiert arbeiten, in die Lage versetzt werden, zukünftig als
Partner der Kostenträger weiterhin für die Betreuung schwerstkranker
Patienten Verantwortung zu übernehmen." Von besonderer Bedeutung
werde es dabei sein, so Radbruch, die qualitativen Standards, die
sich bislang in der Palliativversorgung etabliert hätten, nicht durch
Billigangebote zu verwässern. "Ich sehe große Chancen in der
Gesetzgebung, ich sehe aber auch die große Gefahr, dass die
bisherigen, gut funktionierenden Kooperations- und Betreuungsmodelle
zerrieben werden, wenn sie von den Kassen eher in einen Kosten- als
in einen Qualitätswettbewerb gedrängt werden," betonte der
Palliativspezialist aus Aachen.
Prof. Michael Zenz, Präsident der Deutschen Gesellschaft zum
Studium des Schmerzes (DGSS), stellte die neu erarbeitete
Ethik-Charta der DGSS vor. Noch immer, so Zenz, sind viele ethische
Fragen für Patienten und Ärzte offen. Wichtig sei es daher, ethische
Kriterien zu Entscheidungsfindung in der Schmerztherapie zu
erarbeiten. "Erst wenn wir ethische Aspekte in der Behandlung unserer
Patienten berücksichtigen und benennen können und hier auf fundierter
Grundlage entscheidungsfähig werden, sind wir als Schmerztherapeuten
dialogfähig", so der DGSS-Präsident. Ausdrücklich wies Zenz in diesem
Zusammenhang auf die zu den Hospizgesprächen fertig gestellte
englische Übersetzung der Charta hin: "Schmerz und
Palliativversorgung sind keine nationalen Probleme, sondern alle
Industrienationen weltweit sind hier mit vergleichbaren
Herausforderungen konfrontiert. Wir wollen mit der englischen Ausgabe
unserer Charta zu einem internationalen Dialog anregen und Modelle
des gegenseitigen Lernens initiieren", so der Schmerzspezialist von
der Ruhr-Universität Bochum.
Veronika Schönhofer-Nellessen, als Leiterin der Aachener
Servicestelle Hospiz für Organisation und Durchführung der Aachener
Hospizgespräche verantwortlich, verwies ausdrücklich auf die
Notwendigkeit, alle Beteiligten - ob ambulante, stationäre,
ehrenamtliche oder professionelle Institutionen und Dienste - an der
Gestaltung der regionalen Netzwerke von Anfang an mit einzubeziehen.
Auch der Beitrag der ehrenamtlichen Mitarbeiter sollte dort seinen
Platz haben. "Wir müssen jetzt sehr darauf achten, diese Potenziale
mitzunehmen, wenn wir zu gesetzlich unterfütterten und von
Krankenkassen finanzierten Versorgungsstrukturen kommen wollen".
Nicht zuletzt die kontinuierlichen Hospizgespräche dienten jedoch
auch dazu, diesen Dialog der Beteiligten dauerhaft abzusichern. Die
konstruktive institutionsübergreifende Kommunikation unter den
beteiligten Professionen spielt dabei eine Schlüsselrolle. Die
Leiterin der Aachener Hospizstelle sieht sich vor diesem Hintergrund
nicht nur für die Patienten und deren Versorgung verantwortlich,
sondern betonte ausdrücklich auch die Aspekte der interdisziplinären
Austauschs, der dauerhaft gewährleistet werden müsste: "Wir freuen
uns, dass wir mit den Aachener Hospizgesprächen ein Forum etablieren
konnten, das diesen Austausch kontinuierlich und auf hohem Niveau
gewährleistet, und ich danke allen Beteiligten, die sich an diesem
Austausch mit ihren Anregungen beteiligen," so Schönhofer-Nellessen
abschließend.
Originaltext: Netzwerkstelle Hospiz für Stadt und Kreis Aachen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66226
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Kontakt:
Veronika Schönhofer-Nellessen, Netzwerkstelle Hospiz für Stadt und
Kreis Aachen.
E-Mail: info@servicestellehospizarbeit.de, Tel: 0241. 51 53 490, MO,
DI, MI und FR-Vormittag von 09.00-12.00 Uhr.
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