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(08.11.2007) (ots) -
Kurz vor Weihnachen hat der jahrelange Rechtsstreit um die
goldenen Schokoladen-Osterhasen ein glückliches Ende gefunden: Die
Firma Riegelein darf ihre Goldhasen weiter vertreiben, so das heutige
Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt. Die Richter haben die
Position des Cadolzburger Familienunternehmens nochmals klar und
eindeutig bestätigt und gaben Riegelein in allen wesentlichen Punkten
Recht.
Lindt & Sprüngli hatte vor sechs Jahren einen Rechtsstreit
angestrengt, um per Gerichtsurteil zu erreichen, dass Riegelein sowie
mehrere andere Hersteller ihre sitzenden Schokoladenhasen in
Goldfolie nicht mehr vertreiben dürfen. Der Grund: Nach Auffassung
von Lindt bestünde Verwechslungsgefahr mit ihrem "Goldhasen". Diesen
hatte Lindt 2000 als dreidimensionale Marke schützen lassen und will
seither den Verkauf von Konkurrenzprodukten gerichtlich untersagen
lassen.
Glanzstück: Riegelein-Goldhase mit langer Tradition
Goldige Schokohasen von Riegelein erfreuen kleine und große
Genießer bereits seit rund 50 Jahren. Sehr ähnliche Ausführungen
haben auch viele andere in- und ausländische Wettbewerber seit
Jahrzehnten in ihrem Sortiment. "Lindt ist keineswegs der Erfinder
des Goldhasen. Der sitzende Hase in Goldfolie ist eine altbewährte
Form, die in den 50er Jahren von zahlreichen Herstellern angeboten
wurde, u.a. eben auch von uns. Es war und ist absolut üblich,
Goldfolie als Verpackungsmaterial zu benutzen", betont Peter
Riegelein, geschäftsführender Gesellschafter von Riegelein. "Viele
Wettbewerber mussten sich in den letzten Jahren allerdings dem Druck
des Weltkonzerns Lindt beugen und gaben ihre Goldhasen auf. Riegelein
hat sich zur Wehr gesetzt und Recht bekommen." Die Richter
bestätigten, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen dem sitzenden
Hasen in Goldfolie mit aufgedruckter braun-roter Schleife von
Riegelein und dem Goldhasen von Lindt mit rotem Halsband und
Glöckchen bestehe.
Grundsatzurteil mit großer Tragweite für das Markenrecht allgemein
"Bei diesem Prozess ging es aus rechtlicher Sicht um die
grundsätzliche Frage, ob alte Formen wie die seit Jahrzehnten
üblichen Sitzhasen in Goldfolie nachträglich durch eine
Markenregistrierung monopolisiert werden können und dann der
Weitervertrieb schon lang im Markt etablierter und älterer Produkte
rechtlich untersagt werden kann", erklärt Riegelein-Rechtsanwältin
Heidrun Lindner. In Österreich und der Schweiz hatte Lindt bereits
ähnliche Prozesse verloren.
"Wir begrüßen natürlich die heutige Entscheidung des OLG Frankfurt
und verstehen sie als deutliches Signal für die Sicherung der
Produkt-Vielfalt auf dem deutschen Markt und für das Recht des
Verbrauchers auf Wahlfreiheit", so Peter Riegelein.
Das fränkische Familienunternehmen Riegelein zählt zu den
Marktführern im Bereich Schokoladen-Saisonartikel in Europa und
exportiert in über 50 Länder der Welt.
Originaltext: Hans Riegelein & Sohn GmbH & Co. KG
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