Klares Ja zur Prävention - Nein zu mehr Bürokratie / Öffentliche Hand darf nicht aus der finanziellen Verantwortung entlassen werden |
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| (03.12.2007) (ots) - Nicht neue Strukturen, sondern mehr
gesamtgesellschaftliche Verantwortung für Prävention und
Gesundheitsförderung fordert die Selbstverwaltung der Spitzenverbände
der gesetzlichen Krankenkassen. Dieses Ziel verfehlt der jetzt vom
Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Entwurf eines
Präventionsgesetzes. Grundsätzlich teilen die Spitzenverbände der
gesetzlichen Krankenkassen die Absicht der Bundesregierung,
Prävention und Gesundheitsförderung zu stärken, um die Gesundheit,
Lebensqualität, Eigenverantwortung und Beschäftigungsfähigkeit zu
erhalten und zu verbessern. Nach Auffassung der Spitzenverbände
erfordert dies alle gesamtgesellschaftlichen Kräfte. Doch auch im
neuen Entwurf sollen lediglich die gesetzliche Kranken-, Unfall-,
Renten- und Pflegeversicherung sowie die Private Krankenversicherung
in die Verantwortung genommen werden. Eine finanzielle Beteiligung
von Bund, Ländern und Kommunen und der Arbeitslosenversicherung fehlt
dagegen völlig. Damit entzieht sich der Staat seiner finanziellen
Verantwortung. Sogar bei der Gesundheitsberichterstattung oder bei
der Finanzierung bevölkerungsweiter gesundheitlicher
Aufklärungsmaßnahmen zieht sich der Bund zurück. Schon heute
übernehmen die Krankenkassen die finanzielle Hauptverantwortung für
die Bereiche der Prävention, Gesundheitsförderung, Früherkennung und
Vorsorge. Mit dem Gesetzentwurf wird nun abermals das Ziel verfehlt,
Voraussetzungen für sinnvolle, gesamtgesellschaftlich getragene
Präventionsangebote für Versicherte zu schaffen. Der Versuch, die Stiftungsidee mit einem neuen Etikett zu versehen, um sie so still und heimlich durch das Gesetzgebungsverfahren mogeln zu können, wird nach Ansicht der Spitzenverbände scheitern. Denn im Kern soll es - mit Präventionsräten auf Bundes- und Länderebene - beim bürokratischen Zugriff auf Beitragsgelder der Gesetzlichen Krankenversicherung wie weiterer Sozialversicherungsträger bleiben. Nur weil die Stiftung nun Präventionsrat heißen soll, kann die ursprüngliche Kritik der Spitzenverbände und auch des Koalitionspartners Union nicht entkräftet werden. Die Spitzenverbände der Krankenkassen empfehlen einen nationalen Präventionsrat nur als Koordinierungsstelle zu nutzen, in dem Präventionsträger Zieldefinitionen erarbeiten, Transparenz- und Qualitätskriterien erstellen, hier kann auf die bereits bestehende Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zurückgegriffen werden. Grundsätzlich gilt es, ein Mehr an Bürokratie und Doppelstrukturen zu vermeiden. Durch die Vorschläge des Ministeriums würden den Krankenkassen immer mehr Finanzmittel entzogen und die Fortführung seit Jahren erfolgreicher und etablierter Präventionsmaßnahmen in Frage gestellt. Engagierte Kooperationsprojekte und Initiativen der Gesundheitsförderung würden gebremst, langwierige Beratungen der Präventionsräte würden in der Sache Rückschritt statt Fortschritt bedeuten. Für kassenindividuelle Kursangebote und Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung waren in den bisherigen Eckpunkten des BMG noch 1,43 Euro vorgesehen. Nun sollen es sogar nur noch 1,09 Euro sein. Bereits 2006 gab die GKV für diese Maßnahmen mit Erfolg und zielbezogen durchschnittlich 3,30 Euro pro Versicherten aus. Als unerlässlich für ein sinnvolles Präventionsgesetz sehen die Spitzenverbände folgende Bestandteile: - Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht auf die Sozialversicherungsträger und die PKV begrenzt werden. Vielmehr sind die staatlichen Akteure auf allen Ebenen verbindlich in die Verantwortung zu nehmen. Es muss verhindert werden, dass sich die öffentlichen Haushalte auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zu Lasten der SV-Träger aus der Finanzierung der Prävention zurückziehen. - Die Ausgaben aller Verantwortlichen in der Prävention und Gesundheitsförderung sind offen zu legen und im gleichen Verhältnis weiter zu entwickeln. - Das Präventionsgesetz darf zu keiner Einschränkung etablierter Präventionsaktivitäten der Krankenkassen führen. - Bei klaren Verantwortlichkeiten muss es zu einer besseren Koordination, insbesondere bei der lebensweltbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung kommen. Flächendeckung, Transparenz und Qualitätsstandards sollen gemeinsam hergestellt werden. - Der Aufbau neuer bürokratischer Strukturen ist zu verhindern. Vielmehr sollen etablierte Strukturen genutzt werden, um die gesamtgesellschaftliche Verankerung der Prävention zu sichern. - Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.gkv.info - Originaltext: Spitzenverbände der Krankenkassen Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55471 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55471.rss2 Pressekontakt: Kontakt: IKK Bundesverband Pressesprecher: Joachim Odenbach Tel.: 02204 44-111 Fax: 02204 44-455 e-mail: joachim.odenbach@bv.ikk.de Für die Nachricht "Klares Ja zur Prävention - Nein zu mehr Bürokratie / Öffentliche Hand darf nicht aus der finanziellen Verantwortung entlassen werden" übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit oder Volständigkeit. Die inhaltliche Haftung liegt beim presserechtlichen Meldungsgeber: ots / 219841 |
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