BARMER entlastet Arbeitgeber erneut / Geringere Umlage im Rahmen des Aufwendungsausgleichsgesetzes

(11.12.2007) (ots) - Gute Nachricht für rund 500.000 Arbeitgeber: Die BARMER senkt zum 1. Januar 2008 den Umlagesatz für die Umlage U2 nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz von 0,18 auf 0,15 Prozent und entlastet sie damit um 21 Millionen Euro. Dieses Ausgleichsverfahren sorgt dafür, dass Arbeitgeber Aufwendungen für Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld und bei Beschäftigungsverboten sowie den dabei anfallenden Sozialversicherungsbeiträgen erstattet bekommen. "Diese Entlastung knüpft nahtlos an 2007 an, als wir die Umlage bereits deutlich gesenkt haben. Damals hatten die Arbeitgeber 57 Millionen Euro sparen können", so Dr. Johannes Vöcking, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Die Entscheidung für eine Senkung hatte der BARMER-Verwaltungsrat am 7. Dezember getroffen.

Mit dem Aufwendungsausgleichsgesetz werden zwei Ausgleichsverfahren geregelt. Die Umlage U1 gleicht Arbeitgebern mit bis zu 30 Arbeitnehmern Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aus. Daran beteiligen sich bei der BARMER rund 300.000 Arbeitgeber. Sie bekamen 2007 insgesamt 147 Millionen Euro erstattet, das entspricht wertmäßig cirka 4,5 Millionen Krankheitstagen. Die Umlage U2 ist unabhängig von der Zahl der Beschäftigten. Aufgrund dieser Umlage erstattete die BARMER den Arbeitgebern 2007 bislang bereits 120 Millionen Euro.

Informationen zum Ausgleichsverfahren und Arbeitshilfen bietet die BARMER im Internet unter www.barmer-unternehmen.de.

Originaltext: Barmer Ersatzkasse Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8304 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8304.rss2

Für Rückfragen: BARMER-Presseabteilung, Susanne Uhrig, Telefon 018 500 99 14 21

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