Verwaltungsgericht Hamburg bestätigt Rechtmäßigkeit von bwin-Angebot in Hamburg auf Grund seiner in der DDR erteilten Lizenz |
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| (20.12.2007) (ots) - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit einem
gestern ergangenen Urteil einem Antrag von bwin e.K. entsprochen, die
aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen eine Verfügung der
Freien und Hansestadt Hamburg wiederherzustellen. Eine Hamburger
Behörde hatte bwin untersagt, Sportwetten über das Internet oder in
anderer Weise in Hamburg anzubieten. Zur Umsetzung sollte bwin
entsprechende Hinweise auf seiner Seite aufnehmen, dass Personen, die
sich in Hamburg auf halten, legal keine Sportwetten tätigen könnten. Das Verwaltungsgericht hat die Aussetzung dieser Verfügung insbesondere damit begründet, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner jüngsten Entscheidung zu Sportwetten die Frage der bundesweiten Geltung von in der DDR erteilten Erlaubnissen ausdrücklich offen gelassen habe. Zudem sei die Entscheidung der Hamburger Behörde unverhältnismäßig. Damit hat nach zwei letztinstanzlichen Entscheidungen in Hessen und Bayern nunmehr das dritte alte Bundesland die uneingeschränkte Verbreitung von bwin auf Grundlage seiner deutschen Lizenz bestätigt. Für die neuen Bundesländer hatte eine entsprechende Entscheidung letzte Woche das Oberverwaltungsgericht Bautzen getroffen. Über bwin e.K.: bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002 beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K. Als einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in Deutschland ist bwin einer der wichtigen Sponsoren des deutschen Sports. 2005 und 2006 sponserte bwin unter anderem die Ausstattung von über 20.000 Amateur-Mannschaften mit insgesamt zwei Millionen Euro. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten. Originaltext: bwin ek Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53553 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53553.rss2 Für Rückfragen: bwin e.K., c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH Tel.: 089/99 24 96 20 Fax: 089/99 24 96 22 E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de 223181 |
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