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(03.03.2008) (ots) -
Die Krankenkassen können durch die betriebliche
Gesundheitsförderung im Jahr mehr als 400 Euro Behandlungskosten
pro Versicherten einsparen, so das Ergebnis einer Studie der IKK
Nordrhein
Hintergrund der Studie ist das Bonusprogramm zur betrieblichen
Gesundheitsförderung, das die IKK Nordrhein seit 2005 speziell für
kleine und mittlere Betriebe anbietet. Es soll dabei helfen,
gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz zu verringern oder zu
vermeiden und so Erkrankungen der Arbeitnehmer vorzubeugen.
Um die Wirksamkeit des Bonusprogramms zu überprüfen, wurden nun in
einer Studie die Behandlungskosten der Teilnehmer an dem
Bonusprogramm mit einer Kontrollgruppe von Versicherten verglichen,
die nicht an dem Programm teilgenommen haben. Verglichen wurden dabei
die Kosten für Arzneimittel, Krankenhausbehandlung, Krankengeld,
Heil- und Hilfsmittel, Kuren und die Rehabilitation, die Kosten für
Arztbesuche wurden nicht in die Berechnung einbezogen. Das Ergebnis:
Im Durchschnitt lagen die Behandlungskosten der Teilnehmer pro Jahr
um 417 Euro oder 48,4 Prozent unter den Kosten der Versicherten, die
nicht an der betrieblichen Gesundheitsförderung teilgenommen haben.
"Wenn man bedenkt, dass es in Deutschland 39,7 Millionen
Beschäftigte gibt, dann zeigt dieses Ergebnis ganz deutlich, dass in
der der betrieblichen Gesundheitsförderung ein immenses Potenzial für
Kostensenkungen im Gesundheitswesen liegt, das bis jetzt zu wenig
genutzt wird", so die Vorstandvorsitzende der IKK Nordrhein, Dr.
Brigitte Wutschel-Monka.
Zudem hat die Studie bewiesen, dass die betriebliche
Gesundheitsförderung erfolgreich in kleinen und mittleren Betrieben
umgesetzt werden kann, wo sie bisher kaum Anwendung findet. So wird
sie laut einer aktuellen Umfrage (IGA-Barometer 2007) zwar in 90
Prozent der Großbetriebe angeboten, aber nur in rund elf Prozent der
Kleinbetriebe, in denen aber ca. 70 Prozent aller deutschen
Arbeitnehmer beschäftigt sind. "Hier muss sich künftig etwas ändern.
Die betriebliche Gesundheitsförderung muss bei den kleinen und
mittleren Betrieben mehr Beachtung finden und kann so dabei helfen,
unserer Gesundheitssystem zukunftssicherer zu machen", so Dr.
Brigitte Wutschel-Monka.
Hintergrundinformationen zum Bonusprogramm zur betrieblichen
Gesundheitsförderung der IKK Nordrhein
Am Bonusprogramm zur betrieblichen Gesundheitsförderung können
alle Handwerksbetriebe teilnehmen, bei denen ein größerer Teil der
Arbeitnehmer bei der IKK Nordrhein versichert ist. Es soll dazu
beitragen, gesündere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu
schaffen und so Erkrankungen vorzubeugen. Voraussetzung für die
Teilnahme an dem Bonusprogramm ist die Erfüllung der
arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Im Betrieb werden anhand
geprüfter Analyse-Instrumente besondere Belastungsschwerpunkte
ermittelt, beispielsweise Rückenprobleme/Rückenbelastung der
Arbeitnehmer. Anschließend werden zusammen mit der IKK Nordrhein
konkrete Verbesserungsmaßnahmen erarbeitet und dann
eigenverantwortlich im Betrieb durchgeführt. Bei erfolgreicher
Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen bekommen die bei der IKK
Nordrhein versicherten Mitarbeiter sowie der Arbeitgeber jeweils
einen kompletten Monatsbeitrag als Bonus zurückerstattet.
Originaltext: IKK Nordrhein
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Pressekontakt:
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