Neuregelung Schornsteinfegergesetz: "Kein Nutzen für den Bürger!" / 10.000 Arbeitsplätze im Heizungsbauerhandwerk in Gefahr - Zentralverband Sanitär Heizung Klima erwägt rechtliche Schritte |
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| (14.03.2008) (ots) - Das am Mittwoch dieser Woche vom
Bundeskabinett verabschiedete Gesetz zur Neuregelung des
Schornsteinfegerwesens trifft auf den deutlichen Widerstand des
Heizungsbauerhandwerks. Die 50.000 Fachbetriebe des Sanitär Heizung
und Klima Handwerks sehen im neuen Schornsteinfegergesetz eine
massive Wettbewerbsverzerrung zu ihren Lasten. "Mit der faktischen
Verlängerung der Monopolstellung der Bezirksschornsteinfeger bei
gleichzeitiger Aufhebung des Nebenerwerbsverbots leistet die
Bundesregierung den Schornsteinfegern eine einseitige Schützenhilfe
im Markt für Wartungs- und Instandhaltungsaufträge", urteilt Michael
von Bock und Polach, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes
Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Der Gesetzesentwurf sieht vor, die
Stellung des Bezirksschornsteinfegers mit seiner hoheitlichen Aufgabe
der Kontrolle und Überprüfung von Feuerstätten für einen
Übergangszeitraum von sieben Jahren unangetastet zu lassen.
Gleichzeitig eröffnet das neue Gesetz den Schornsteinfegern die
sofortige Möglichkeit, in das Wartungsgeschäft einzusteigen. "Dies
gefährdet in unserem Handwerk 10.000 qualifizierte Arbeitsplätze",
fasst Michael von Bock und Polach die aufgebrachte Stimmung an der
Handwerksbasis zusammen. Die in hoheitlicher Funktion angesammelten
Datenbestände über die Heizungsanlagen in den jeweiligen Bezirken
könnten jetzt von den Schornsteinfegern im wirtschaftlichen
Eigeninteresse genutzt werden. "Das ist kein fairer Wettbewerb. Das
ist die einseitige Bevorteilung eines Marktpartners durch die
Politik", betont der Hauptgeschäftsführer der obersten
Interessenvertretung der Heizungsbauer und Installateure in
Deutschland. Der ZVSHK erkennt in der Neuregelung des Schornsteinfegergesetzes keinen konkreten Nutzen für den Bürger. "Die Novellierung bringt für den Hauseigentümer gar nichts. Er ist weiterhin gezwungen, für die Abgasmessungen seiner Heizungsanlage doppelt zu zahlen. Einmal an den Schornsteinfeger, der diese Messung per Gesetz ausführen muss. Das zweite Mal an den Fachbetrieb im Zuge der Heizungswartung", erläutert Michael von Bock und Polach die nach wie vor bestehende Problematik der Doppelmessungen. Das Heizungsbauerhandwerk drängt deshalb in Berlin weiter darauf, die in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgeschriebene Abgasmessung auch für qualifizierte Wartungsbetriebe freizugeben. Um den Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens auf seinem Weg durch die parlamentarischen Instanzen noch im Sinne des SHK-Handwerks abzuändern, will der Zentralverband jetzt alle gegebenen Möglichkeiten ausnutzen,. "Wir waren bisher um einen sehr sachlichen und ruhigen Dialog mit den Entscheidungsträgern in Berlin bemüht. Offensichtlich haben unsere auf diese Weise vorgetragenen Bedenken und Optimierungsvorschläge aber wenig Gehör gefunden", stellt Michael von Bock und Polach fest. "Auf dem Rücken der Hauseigentümer und zu Lasten unserer Handwerksbetriebe glaubt die Politik die ihr von der Europäischen Union auferlegte Novellierung des überkommenen Schornsteinfegergesetzes durchsetzen zu können. Das werden wir nicht hinnehmen." Der Zentralverband behalte sich ausdrücklich rechtliche Schritte gegen die Diskriminierung seiner Mitglieder vor. Originaltext: Zentralverband SHK Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60739 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60739.rss2 Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Frank Ebisch, Pressesprecher ZVSHK Rathausallee 6 53757 St. Augustin 02241 9299-114 (0171 3787905) f.ebisch@zentralverband-shk.de 237641 |
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