Ersatzkassen fordern Apotheken auf, Rabattvereinbarungen nicht zu unterlaufen

(17.03.2008) (ots) -

- Abrechnungsprüfungen zeigen: Schwarze Schafe halten sich nicht an die Rabattvereinbarungen - Ersatzkassen kündigen Retaxierung an

Die Ersatzkassen fordern die rund 20.000 Apotheken in Deutschland auf, die Rabattregelungen der Kassen nicht zu unterlaufen. Abrechnungsprüfungen hätten leider ergeben, dass es eine Reihe von Apotheken gibt, die der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe rabattierter Arzneimittel nicht nachkommen, teilten die Ersatzkassenverbände VdAK/AEV in Siegburg mit. Die Ersatzkassen beziffern die Verluste, die ihnen entstanden sind, allein für den Monat Juli 2007 auf etwa 2,5 Mio. Euro. Um den Schaden zu begrenzen, sehen sich die Ersatzkassen gezwungen, entsprechende Rückforderungen bei den Apotheken zu stellen.

Nach der Gesundheitsreform von 2007 müssen Apotheken grundsätzlich statt des verordneten Arzneimittels ein vergleichbares wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben, für das die Kasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Dieser Grundsatz gilt nur dann nicht, wenn der Arzt die Ersetzung des verordneten Arzneimittels (aut idem) ausdrücklich ausgeschlossen hat.

Um die Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln bei gleicher Qualität wirtschaftlicher zu gestalten, haben die Ersatzkassen zahlreiche Rabattverträge mit großen Generikaherstellern über das gesamte Arzneimittelsortiment abgeschlossen. Die Verträge wurden teilweise bereits zu Beginn des Jahres 2007 geschlossen. Zu Lieferproblemen ist es daher in der Regel nicht gekommen. Zudem war eine Übergangsfrist von drei Monaten vereinbart worden, in der die technische Umsetzung und Information der Apotheken erfolgen sollte. Für diese Zeit haben die Ersatzkassen auf entsprechende Prüfaktivitäten gegenüber den Apotheken verzichtet.

Nach Ablauf der Friedenspflicht haben die Ersatzkassen jedoch die Rezepte aus dem Monat Juli 2007 kritisch überprüft. Dabei zeigte sich, dass allein im Monat Juli ein beträchtlicher Schaden entstanden ist. Die Ersatzkassen werden nun auffällige Apotheken anschreiben und diese mit ihrem gesetzeswidrigen Verhalten konfrontieren. Können die betroffenen Apotheken die fehlende Abgabe rabattierter Arzneimittel nicht begründen, werden die Ersatzkassen von ihrem Recht auf Retaxierung Gebrauch machen und entsprechende Rückforderungen durchsetzen.

Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV betonte: "Die Ersatzkassen nutzen alle Möglichkeiten, die Arzneimittelversorgung für ihre Versicherten wirtschaftlicher zu gestalten. Die Qualität der rabattierten Arzneimittel entspricht der des verordneten wirkstoffgleichen Präparates. Wir wollen, dass die Einsparungen aus den Rabattverträgen auch tatsächlich der Versichertengemeinschaft zugute kommen." Auch im Interesse der korrekt handelnden Apotheken sehen sich die Ersatzkassen deshalb nach entsprechenden Vorwarnungen genötigt, die notwendigen Konsequenzen aus einem gesetzes- und vertragswidrigen Verhalten zu ziehen.

Für fachliche Nachfragen ist unter der Telefonnummer 02241/ 108-580 eine Hotline geschaltet, die von 9 Uhr bis 16 Uhr besetzt ist.

Originaltext: Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63905 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63905.rss2

Pressekontakt: Michaela Gottfried, Frankfurter Straße 84, 53721 Siegburg, Tel.: 0 22 41 / 1 08 - 2 93, Fax: - 4 69, Tel. Presse Berlin: 0 30 / 25 93 09 30, E-Mail: presse@vdak-aev.de, Internet: http://www.vdak-aev.de

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