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BARMER-Chef stützt Vorgehen des Bundesversicherungsamtes
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(28.03.2008) (ots) - Die BARMER bedauert den Rücktritt des
wissenschaftlichen Beirates beim Bundesversicherungsamt (BVA). "Aber
es geht nicht um die Ehre von Wissenschaftlern, sondern um den Willen
des Gesetzgebers", so Dr. Johannes Vöcking, Vorstandsvorsitzender der
BARMER.
Auftrag des Beirates war es, einen Vorschlag für die Auswahl der
50 bis-80 Krankheiten zur Berücksichtigung im morbiditätsorientierten
Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) zu erarbeiten. Letztlich muss
aber das zuständige BVA auf der Grundlage des Gutachtens sowie nach
Würdigung der hierzu zahlreich erfolgten fachlichen Stellungnahmen
entscheiden. Offensichtlich scheint es zwischen dem BVA und dem
wissenschaftlichen Beirat dabei über die Begründung zur
Fortentwicklung des Gutachtens Missverständnisse gegeben zu haben,
insbesondere über rechtliche Aspekte.
Vöcking erklärte weiter, es sei richtig, dass das BVA auf der
Basis des Gutachtens korrigierend eingegriffen habe, um einen
zielgenauen Morbi-RSA zu gewährleisten, der Anreize für einen
Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit setzt, statt
Risikoselektion um Gesunde weiter zu belohnen.
"Wer die aktuellen Diskussionen jedoch zum Anlass nimmt", so der
BARMER-Chef weiter, "eine Verschiebung des Fonds zu fordern, redet
einer weiteren Risikoselektion um Gesunde das Wort, statt Priorität
auf die gute Versorgung von Kranken zu setzen." Zur fristgerechten
Einführung des Morbi-RSA stehen noch die Festlegung der
Arzneimittelzuordnungen sowie des sog. Klassifikationsverfahrens aus,
das die Höhe der Zuschläge bestimmt. Dazu liegen bereits
wissenschaftliche Grundlagen vor, auf die das BVA zurückgreifen kann.
Wenn es rechtlich notwendig ist, dass die weiteren Ausarbeitungen
ausschließlich über den Beirat vorgenommen werden können, wofür
einiges spricht, bedarf es einer Neubesetzung des Gremiums in aller
Kürze.
Die BARMER geht auch dann davon aus, dass die noch ausstehenden
Umsetzungsarbeiten zum Morbi-RSA - wie vorgesehen - bis zum 30. Juni
2008 fertig gestellt werden können, auch wenn es sich dabei um einen
anspruchsvollen Zeitplan handelt.
Zugleich unterstreicht die BARMER nachdrücklich, dass die
fristgerechte Einführung eines zielgenauen Morbi-RSA die zwingende
Voraussetzung für einen Start des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009
bleibt. Absolute Voraussetzung sind ebenso die morbiditätsorientierte
ambulante ärztliche Vergütung sowie eine Füllhöhe des Fonds, der
tatsächlich 100 Prozent der Ausgaben abdeckt. Daneben muss es eine
gesetzlich vorgesehene Insolvenzordnung geben, die weder mittelbar
noch unmittelbar solche Kassen belastet, die heute schon eine
ausreichende Zukunftsvorsorge getroffen haben.
Originaltext: Barmer Ersatzkasse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8304
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8304.rss2
Für Rückfragen:
BARMER-Presseabteilung, Thorsten Jakob, Telefon 018 500 99 14 21
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