Börsen-Zeitung: Staatsbankrott Kommentar zum drohenden Staatsbankrott Islands, von Gottfried Mehner.
(ots) - Die gesamte Finanzwelt droht
auseinanderzufliegen. Warum sollte da die Nachricht, dass es auf
Island derzeit noch gewaltiger zischt und brodelt als sonst, weil
neben den Geysiren auch das Finanzsystem aus dem letzten Loch pfeift,
für große Aufregung sorgen? Weil sich hier in einem Brennglas das
beobachten lässt,weiter
Steuern sparen leicht gemacht: My-Hammer Kunden sparen im ersten Quartal rund 10 Mio. Euro
(01.04.2008) (ots) -
- Bis zu 600 Euro können für Handwerksrechnungen in der
Steuererklärung abgesetzt werden
- My-Hammer gibt Tipps, wie Renovierungs- oder Gartenarbeiten
doppelt günstig werden
Der Mai ist der Monat der Steuererklärungen. My-Hammer,
Deutschlands Online-Portal Nr. Eins für Handwerks- und
Dienstleistungen, verrät, welche Arbeiten aus dem vergangenen Jahr
sich jetzt doppelt bezahlt machen können. Und wer in diesem Jahr
Handwerker oder Dienstleister beauftragt, sollte gut informiert und
vorbereitet sein, denn die Steuererklärung 2008 kommt bestimmt.
Privatpersonen können jährlich bis zu 20 Prozent und maximal 3.000
Euro vom Arbeitslohn aus einer Handwerkerrechnung bei einer
Modernisierung oder Renovierung - höchstens aber insgesamt 600 Euro -
in der Steuererklärung steuermindernd von der Steuerschuld abziehen.
Ob das Streichen und Tapezieren von Wänden, die Renovierung des
Badezimmers oder Gartenarbeiten: Die Steuervergünstigung umfasst
sämtliche handwerkliche Tätigkeiten, egal ob es sich um regelmäßig
vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um einmalige Erhaltungs- und
Modernisierungsarbeiten handelt. So können My-Hammer-Kunden im ersten
Quartal 2008 bereits rund 10 Mio. Euro Steuerersparnisse verzeichnen.
Wichtig: Die Absetzbarkeit bezieht sich nur auf den Arbeitslohn
des Handwerkers und nicht auf Kosten für das Arbeitsmaterial. Die
Handwerkerrechnung sollte daher immer genau nach Arbeitslohn,
sonstigen Kosten und Mehrwertsteuer aufgeschlüsselt sein. Damit das
Finanzamt die Steuerermäßigung gewährt, muss die Rechnung per
Überweisung beglichen werden. Nur so ist die Zahlung auf dem Konto
des Handwerkers nachweisbar. Kontoauszüge und Überweisungsbelege
sollten zur späteren Vorlage bei den Steuerbehörden mindestens zwei
Jahre aufbewahrt werden.
Wer über My-Hammer.de Handwerker oder Dienstleister engagiert, ist
auf der sicheren Seite. Denn My-Hammer-Experten erledigen nicht nur
jeden Auftrag gut, schnell und kostengünstig, sie erstellen im
Anschluss auch ordnungsgemäße Rechnungen, die bequem und sicher über
den My-Hammer-Treuhandservice bezahlt werden können.
Tipp: Schnell einen Steuerberater auf www.My-Hammer.de suchen und
doppelt sparen.
Originaltext: MY-HAMMER AG
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