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Börsen-Zeitung: Staatsbankrott Kommentar zum drohenden Staatsbankrott Islands, von Gottfried Mehner.



(ots) - Die gesamte Finanzwelt droht auseinanderzufliegen. Warum sollte da die Nachricht, dass es auf Island derzeit noch gewaltiger zischt und brodelt als sonst, weil neben den Geysiren auch das Finanzsystem aus dem letzten Loch pfeift, für große Aufregung sorgen? Weil sich hier in einem Brennglas das beobachten lässt, weiter


Steuern sparen leicht gemacht: My-Hammer Kunden sparen im ersten Quartal rund 10 Mio. Euro

(01.04.2008) (ots) -

- Bis zu 600 Euro können für Handwerksrechnungen in der Steuererklärung abgesetzt werden - My-Hammer gibt Tipps, wie Renovierungs- oder Gartenarbeiten doppelt günstig werden

Der Mai ist der Monat der Steuererklärungen. My-Hammer, Deutschlands Online-Portal Nr. Eins für Handwerks- und Dienstleistungen, verrät, welche Arbeiten aus dem vergangenen Jahr sich jetzt doppelt bezahlt machen können. Und wer in diesem Jahr Handwerker oder Dienstleister beauftragt, sollte gut informiert und vorbereitet sein, denn die Steuererklärung 2008 kommt bestimmt.

Privatpersonen können jährlich bis zu 20 Prozent und maximal 3.000 Euro vom Arbeitslohn aus einer Handwerkerrechnung bei einer Modernisierung oder Renovierung - höchstens aber insgesamt 600 Euro - in der Steuererklärung steuermindernd von der Steuerschuld abziehen. Ob das Streichen und Tapezieren von Wänden, die Renovierung des Badezimmers oder Gartenarbeiten: Die Steuervergünstigung umfasst sämtliche handwerkliche Tätigkeiten, egal ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um einmalige Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten handelt. So können My-Hammer-Kunden im ersten Quartal 2008 bereits rund 10 Mio. Euro Steuerersparnisse verzeichnen.

Wichtig: Die Absetzbarkeit bezieht sich nur auf den Arbeitslohn des Handwerkers und nicht auf Kosten für das Arbeitsmaterial. Die Handwerkerrechnung sollte daher immer genau nach Arbeitslohn, sonstigen Kosten und Mehrwertsteuer aufgeschlüsselt sein. Damit das Finanzamt die Steuerermäßigung gewährt, muss die Rechnung per Überweisung beglichen werden. Nur so ist die Zahlung auf dem Konto des Handwerkers nachweisbar. Kontoauszüge und Überweisungsbelege sollten zur späteren Vorlage bei den Steuerbehörden mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

Wer über My-Hammer.de Handwerker oder Dienstleister engagiert, ist auf der sicheren Seite. Denn My-Hammer-Experten erledigen nicht nur jeden Auftrag gut, schnell und kostengünstig, sie erstellen im Anschluss auch ordnungsgemäße Rechnungen, die bequem und sicher über den My-Hammer-Treuhandservice bezahlt werden können.

Tipp: Schnell einen Steuerberater auf www.My-Hammer.de suchen und doppelt sparen.

Originaltext: MY-HAMMER AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58405 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58405.rss2

Pressekontakt: MY-HAMMER Aktiengesellschaft Public Relations Katja Klopsch Gerhard-Hoehme-Allee 1 41466 Neuss Tel. (02131) 5606 - 221 Fax (02131) 5606 - 217 E-Mail: Presse@My-Hammer.de

Zucker.Kommunikation Team My-Hammer Torstr. 107 10119 Berlin Tel. (030) 247 587 - 0 Fax (030) 247 587 - 77 E-Mail: my-hammer@zucker-kommunikation.de

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