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(10.04.2008) (ots) - Der Krankenstand der
IKK-Pflichtversicherten im Handwerk ist im Jahr 2007 um 0,1
Prozentpunkte nur leicht angestiegen. Mit 3,9 Prozent liegt er aber
immer noch unter der 4-Prozent-Marke. Seit dem Jahr 2001 ist der
Krankenstand kontinuierlich gesunken. Damals betrug er 5,1 Prozent
und sank bis zum Jahre 2006 auf 3,8 Prozent.
Das ergab die Analyse des IKK-Bundesverbandes, der die
Arbeitsunfähigkeitsdaten des Jahres 2007 von 2,5 Millionen
IKK-Versicherten zugrunde liegen.
Der leichte Anstieg in 2007 hat zwei Ursachen. So sind sowohl die
Arbeitsunfähigkeitsquote als auch die Anzahl der Fälle leicht
gestiegen. Dagegen sank die durchschnittliche Dauer pro
Krankheitsfall.
Insgesamt betrachtet kam somit im Jahre 2007 jeder
IKK-Pflichtversicherte auf durchschnittlich 14,2 AU-Tage.
"Der leichte Anstieg ist aus meiner Sicht noch keine echte
Trendwende. Grund zur Besorgnis gibt es noch nicht, auch wenn
Krankheitstage für Arbeitgeber immer ein Kostenfaktor sind, besonders
auch für kleinere Handwerksbetriebe", erklärte Rolf Stuppardt,
Vorstandsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes.
Bei den Krankheitsarten bestimmten nach wie vor Muskel- und
Skeletterkrankungen (25,6 Prozent der AU-Tage) sowie Verletzungen und
Vergiftungen (17,4 Prozent der AU-Tage) das Krankheitsgeschehen bei
den IKK-Pflichtversicherten. Gut jeder vierte AU-Tag wird durch
Muskel- und Skeletterkrankungen hervorgerufen. Allerdings stagniert
die Zahl der durch diese Krankheiten hervorgerufenen AU-Tage im
Vergleich zum Vorjahr.
Zugenommen haben die AU-Tage, die durch Atemwegserkrankungen
verursacht wurden (plus 11,7 Prozent) sowie psychische und
Verhaltensstörungen (plus 8,5 Prozent AU-Tage.).
"Der Anstieg der psychischen Erkrankungen zeigt uns, dass wir bei
unseren Angeboten der IKKimpuls-Werkstatt auch hierauf ein Augenmerk
richten müssen. Denn nachdem im letzten Jahr der Anstieg dieser
Erkrankungen nur gering war, setzt sich jetzt wohl der Trend des
deutlichen Anstiegs der letzten Jahre fort", so Stuppardt.
Zudem gehören psychische Störungen zu den Krankheitsarten mit der
längsten Krankheitsfalldauer.
Detaillierte Ergebnisse zur Gesundheitssituation im Handwerk mit
einem Überblick über Besonderheiten in den Gewerbegruppen und
verschiedenen Berufen des Handwerks sowie über Krankheitsschwerpunkte
nach Alter und Geschlecht veröffentlicht der IKK-Bundesverband
jährlich in seinem Berichtsband "Arbeit und Gesundheit im Handwerk".
Der nächste Band erscheint voraussichtlich im August.
Glossar der Fachausdrücke
Krankenstand: Der Krankenstand gibt den Anteil der Arbeitszeit in
Prozent an, die an einem beliebigen Kalendertag des
Auswertungszeitraums krankheitsbedingt ausfällt. Der Anschaulichkeit
halber bedeutet das auf Personen bezogen, dass bei einem Krankenstand
von 5 Prozent in einem Betrieb an jedem Kalendertag rechnerisch 5
Prozent der Beschäftigten krankheitsbedingt fehlen.
Falldauer: Die Falldauer gibt an, wie viele Tage ein
Krankheitsfall durchschnittlich gedauert hat. Die Zahl der AU-Tage je
Fall liefert einen ersten Hinweis auf die Schwere einer Erkrankung.
AU-Fälle: Als ein Arbeitsunfähigkeitsfall (AU-Fall) wird eine
krankheitsbedingte Abwesenheit vom Arbeitsplatz bezeichnet, für die
in der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine Diagnose
angegeben wird. Einem AU-Fall können dabei mehrere AU-Bescheinigungen
(Erstbescheinigung und Folgebescheinigung) zugrunde liegen. Die
AU-Tage der unterschiedlichen Bescheinigungen werden summiert.
AU-Quote: Die AU-Quote gibt den Anteil der Versicherten an, für
die mindestens eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
innerhalb des Auswertungszeitraums vorliegt. Eine AU-Quote von 65
Prozent bedeutet also, dass von 100 IKK-Versicherten 65 mindestens
einmal krank geschrieben wurden.
AU-Tage: Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) sind alle Tage
krankheitsbedingter Abwesenheit von der Arbeit, für die der IKK eine
ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Unberücksichtigt
bleiben daher insbesondere Erkrankungen von nur ein oder zwei Tagen
Dauer, für die in vielen Fällen keine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen muss. Alle Angaben
beziehen sich auf Kalendertage. Bei der Zählung der AU-Tage werden
also auch Wochenenden und Feiertage mitgezählt.
- Diese Pressemeldung mit ergänzenden Grafiken sowie ein Interview
zum Thema (O-Ton-Service/mp3-Datei) finden Sie auch im Internet unter
http://www.ikk.de/ikk/generator/ikk/presse/aktuelle-pressemeldungen/1
21340,i=l.html
Originaltext: IKK Bundesverb. d. Innungskrankenkassen
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Pressesprecher: Joachim Odenbach
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