Einladung zur Pressekonferenz - Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf privatrechtliche Versicherungsverträge für blinde und sehbehinderte Menschen |
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| (05.05.2008) (ots) - Sehr geehrte Damen und Herren, um die bereits vollzogenen Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf privatrechtliche Versicherungsverträge für blinde und sehbehinderte Menschen vorzustellen, laden wir Sie zur Pressekonferenz ein am Donnerstag, den 8. Mai 2008, um 12.30 Uhr Kongressräume - Meeting Room 1041 in Sheraton Airport Hotel Frankfurt, Hogo-Eckener-Ring 15, 60549 Frankfurt am Main Die Pressekonferenz findet im Rahmen der 6. Fachmesse für Blinden- und Sehbehinderten-Hilfsmittel - SightCity - in Frankfurt statt. Der Staat reduziert zunehmend seine Sozialleistungen. Deshalb ist private Daseinsvorsorge, insbesondere für behinderte Menschen, unabdingbar. Sehgeschädigte haben erhebliche Schwierigkeiten private Personenversicherungen abzuschließen. Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Der Paragraph 19 Abs. 1 Nr. 2 AGG erklärt die Benachteiligung von Behinderten bei privatrechtlichen Versicherungsverträgen grundsätzlich für unzulässig. Herr Doktor Otto Hauck, Richter a.D., betreut als Koordinator des "Gemeinsamen Arbeitskreises Rechtspolitik" des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV) und des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS), das Thema "zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz" seit fast einem Jahrzehnt. Durch erfolgreiche Verhandlungen mit einigen Versicherungsunternehmen ist es Herrn Doktor Hauck - unter Mitwirkung des Versicherungsdienstes für Blinde und Sehbehinderte (VDBS) - gelungen, deren Annahmepolitik im Bezug auf alle Sehgeschädigten diskriminierungsfrei zu gestalten. Herr Michael Herbst, Geschäftsführer des DVBS, hat für die Vereinsmitglieder dazu Kollektivrahmenverträge mit einigen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen. Vom 7. bis 9. Mai 2008 werden Dienstleistungen vom Versicherungsdienst für Blinde und Sehbehinderte auf der Fachmesse vorgestellt. Als Gesprächspartner stehen Ihnen zur Verfügung: Doktor Otto Hauck, Ehrenvorsitzender des DVBS Michael Herbst, Geschäftsführer des DVBS Rainer Obenauer, Geschäftsführer des VDBS Wir bitten um Anmeldung. Originaltext: VDBS GmbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/71045 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_71045.rss2 Pressekontakt: VDBS GmbH Frau Larisa Mukhamedova Telefon: 06421 - 988640 Fax: 06421 - 988610 mukh@vdbs-online.de Für die Nachricht "Einladung zur Pressekonferenz - Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf privatrechtliche Versicherungsverträge für blinde und sehbehinderte Menschen" übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit oder Volständigkeit. Die inhaltliche Haftung liegt beim presserechtlichen Meldungsgeber: ots / www.vdbs-online.de 246583 |
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