Westfalenpost: Nur kein Neid |
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| (06.05.2008) (ots) - Eine Tariferhöhung für den Bundestag
Von Winfried Dolderer
Soll man den Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes den
Gehaltszuschlag missgönnen, den die Gewerkschaft für sie ausgehandelt
hat? Soll man es den Beamten missgönnen, dass sie daran teilhaben?
Missgönnt man es den Abgeordneten?
Denen noch am ehesten. Es gibt in der deutschen Neidkultur kaum
einen empörungsträchtigeren Begriff als das Wort Diätenerhöhung.
Einer populären Vorstellung zufolge sind Politiker so oder so
überbezahlt. Sie haben auch nichts anderes im Sinn als sich die
Taschen vollzustopfen. Ihr Gehalt sollte idealerweise gegen Null
tendieren.
Es hat in der Geschichte des Bundestages nicht an Versuchen gefehlt,
solchen Stimmungen entgegenzuwirken. Um den Vorwurf der
Selbstbedienung zu entkräften, wurde eine außerhalb der Verfügung des
Parlaments liegende Bezugsgröße gesucht, um die Einkünfte der
Abgeordneten zu bestimmen. Sie orientieren sich an den Bezügen von
Bundesrichtern und Bürgermeistern größerer Kommunen. Maßlos wird man
das kaum nennen können. Dann gilt aber auch, dass, wenn die
Beamtenbesoldung sich erhöht, die Diäten in gleichem Maße steigen.
Das hat mit Selbstbedienung nichts zu tun, es folgt der Logik des
System.
Man kann das System für verkehrt halten und sich fragen, warum die
Bezüge frei gewählter Abgeordneter sich an der Beamtenbesoldung
orientieren sollen. Es gäbe gute Gründe, die Entscheidung einer
unabhängigen Kommission zu übertragen. Ob dem öffentlichen
Seelenfrieden gedient wäre, wenn diese zu dem Schluss käme,
Polikereinkünfte sollten sich an Gehältern in der Wirtschaft
orientieren, ist eine andere Frage. Originaltext: Westfalenpost Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58966 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58966.rss2 Pressekontakt: Westfalenpost Redaktion Telefon: 02331/9174160 Für die Nachricht "Westfalenpost: Nur kein Neid" übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit oder Volständigkeit. Die inhaltliche Haftung liegt beim presserechtlichen Meldungsgeber: ots / www.westfalenpost.de/ 247044 |
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