Westfalenpost: Armee des Parlaments |
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| (07.05.2008) (ots) - Urteil heizt Sicherheitsdebatte an
Von Jörg Fleischer
Gut fünf Jahre liegen die umstrittenen Türkei-Einsätze deutscher
Soldaten in Awacs-Aufklärungsflugzeugen zu Beginn des Irakkriegs
zurück. Das ist lange her. Heute käme dem Urteil der Karlsruher
Richter kaum mehr als eine historische Bedeutung zu. Das
Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, was seit 1994 gilt:
Bewaffnete Einsätze deutscher Soldaten im Ausland bedürfen der
Zustimmung des Bundestages. Das muss so sein und soll auch so
bleiben. Denn die Bundeswehr ist vor allem die Armee des Parlaments -
und nicht die der Regierung.
Dieser Richterspruch findet nur deshalb größere Beachtung, weil er
in die Debatte um das neue Sicherheitskonzept der Union fällt. Nach
US-Vorbild soll ein Nationaler Sicherheitsrat her, der die
Kompetenzen im Kanzleramt bündelt.
Klingt gut, doch heraus kommt bei diesem Vorschlag nichts, außer
einem fruchtlosen Koalitionsstreit. Die Union weiß nur zu gut, dass
es mit dem Verteidigungsausschuss und dem Bundessicherheitsrat genug
kompetente Gremien gibt. Es braucht keinen weiteren Expertenzirkel -
und schon gar kein neues Machtzentrum. Überdies ginge eine
Umstrukturierung zu Lasten des Außenministeriums. Völlig unnötig
heizt die Union alte Rivalitäten zwischen Kanzler- und Außenamt an.
Bei diesem Disput kann es nur Verlierer geben, denn eine rasche
Umsetzung der Pläne, von denen sich CDU und CSU den Armeeeinsatz im
Innern versprechen, ist weder möglich noch wünschenswert. Dieses
Sicherheitskonzept hat das Ziel, die Bundeswehr von einer Parlaments-
zu einer Regierungsarmee umzufunktionieren. Das aber ist gegen unsere
Verfassung. Originaltext: Westfalenpost Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58966 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58966.rss2 Pressekontakt: Westfalenpost Redaktion Telefon: 02331/9174160 Für die Nachricht "Westfalenpost: Armee des Parlaments" übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit oder Volständigkeit. Die inhaltliche Haftung liegt beim presserechtlichen Meldungsgeber: ots / www.westfalenpost.de/ 247386 |
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