Informationen rund um Deutschland
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Erste Schadensersatzklage gegen Conergy
(ots) - Die auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte
Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat im Auftrag eines Mandanten
eine erste Klage beim Landgericht Hamburg gegen das Solarunternehmen
Conergy AG eingereicht. Hintergrund ist die verspätete Bekanntgabe
von anhaltenden Lieferverzögerungen bei Silizium und weiter |

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Beitragsrückstände bei Rückkehrern alarmieren Krankenkassen / Rückkehrmöglichkeiten nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft ausnutzen / Sozialämter sollten rückständige Beitr&aum
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(25.06.2008) (ots) - Die gesetzlichen Krankenkassen verzeichnen
zunehmende finanzielle Belastungen aufgrund säumiger Beitragszahler
unter den Rückkehrern und den freiwillig Versicherten. Allein in der
Zeit vom 1.4.2007 bis zum 30.4.2008 sind nach den Feststellungen der
Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen Beitragsausfälle bei
den Rückkehrern in Höhe von rund 97 Millionen Euro zu verzeichnen,
die zu Lasten der Solidargemeinschaft aller Versicherten gehen. Dem
zugrunde liegen 52.000 Rückstandsfälle. Hinzu kommen dramatisch
steigende Beitragsrückstände bei freiwillig Versicherten von bereits
mehr als 180 Millionen Euro.
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen fordern daher
die Bundesregierung dringend dazu auf, kurzfristig Regelungen zu
treffen, die die Sozialämter zur Kostenübernahme von
Beitragsrückständen verpflichten. Die Einbeziehung der
Nichtversicherten in die Krankenversicherung sei eine sozialpolitisch
unterstützenswerte Absicht, dürfe aber in der Praxis nicht dazu
führen, dass die ehrlichen Beitragszahler und die Solidargemeinschaft
der gesetzlich Krankenversicherten anstelle der Steuerzahler diese
hohen Belastungen schultern müssten.
Die Kassen beobachten, dass viele Rückkehrer sich erst dann bei
ihrer Krankenkasse anmelden, wenn sie erkranken. Die Krankenkassen
verlangen dann zwar rückwirkend Beiträge von den Versicherten. Doch
weder die Erhöhung der Säumniszuschläge auf 5 Prozent für die
Rückkehrer, noch die Beschränkung der Leistungen auf die
Notfallbehandlung haben bewirkt, dass Zahlungsrückstände ausgeglichen
werden.
Hintergrund: Zum 1. April 2007 wurde die Versicherungspflicht für
Menschen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall eingeführt.
Damit sollte auch den seinerzeit nicht versicherten Menschen die
Möglichkeit eröffnet werden, in eine gesetzliche oder private
Krankenkasse einzutreten bzw. zu ihr zurückzukehren. Bis zum Mai 2008
haben bei den gesetzlichen Krankenkassen etwa 85.000 Menschen von
dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Für freiwillig Versicherte wurde
zudem die Möglichkeit eines Versicherungsausschlusses abgeschafft,
wenn diese ihre Beiträge über mehrere Monate hinweg nicht zahlen.
Dies hat auch bei den freiwillig Versicherten die Zahlungsmoral
sinken lassen. Da sie seit dem 1. April 2007 keinen Ausschluss aus
der Krankenkasse mehr befürchten müssen, sind die Beitragsrückstände
für diese Personengruppe dramatisch angestiegen.
Hinzu kommt, dass auch die Sozialämter nicht bereit sind, die
rückständigen Beiträge für die bedürftigen Versicherten zu
übernehmen, weil diese Verpflichtung nicht ins
Wettbewerbs-Stärkungsgesetz aufgenommen wurde. Deshalb haben die
Krankenkassen nur die Möglichkeit, Beitragsrückstände in Form eines
Mahnverfahrens bis hin zur Einleitung einer Privatinsolvenz
"einzutreiben". Dieses Verfahren ist aufwändig und kostenintensiv.
Originaltext: Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63905
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63905.rss2
Federführend für die Veröffentlichung:
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V.
Frankfurter Str. 84, 53721 Siegburg
Ansprechpartnerin: Michaela Gottfried, Tel.: 0 22 41 / 1 08 - 2 93
Tel. Presse Berlin: 0 30 / 25 93 09 30
e-Mail: presse@vdak-aev.de
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