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Erste Schadensersatzklage gegen Conergy



(ots) - Die auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat im Auftrag eines Mandanten eine erste Klage beim Landgericht Hamburg gegen das Solarunternehmen Conergy AG eingereicht. Hintergrund ist die verspätete Bekanntgabe von anhaltenden Lieferverzögerungen bei Silizium und weiter


Beitragsrückstände bei Rückkehrern alarmieren Krankenkassen / Rückkehrmöglichkeiten nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft ausnutzen / Sozialämter sollten rückständige Beitr&aum

(25.06.2008) (ots) - Die gesetzlichen Krankenkassen verzeichnen zunehmende finanzielle Belastungen aufgrund säumiger Beitragszahler unter den Rückkehrern und den freiwillig Versicherten. Allein in der Zeit vom 1.4.2007 bis zum 30.4.2008 sind nach den Feststellungen der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen Beitragsausfälle bei den Rückkehrern in Höhe von rund 97 Millionen Euro zu verzeichnen, die zu Lasten der Solidargemeinschaft aller Versicherten gehen. Dem zugrunde liegen 52.000 Rückstandsfälle. Hinzu kommen dramatisch steigende Beitragsrückstände bei freiwillig Versicherten von bereits mehr als 180 Millionen Euro.

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen fordern daher die Bundesregierung dringend dazu auf, kurzfristig Regelungen zu treffen, die die Sozialämter zur Kostenübernahme von Beitragsrückständen verpflichten. Die Einbeziehung der Nichtversicherten in die Krankenversicherung sei eine sozialpolitisch unterstützenswerte Absicht, dürfe aber in der Praxis nicht dazu führen, dass die ehrlichen Beitragszahler und die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten anstelle der Steuerzahler diese hohen Belastungen schultern müssten.

Die Kassen beobachten, dass viele Rückkehrer sich erst dann bei ihrer Krankenkasse anmelden, wenn sie erkranken. Die Krankenkassen verlangen dann zwar rückwirkend Beiträge von den Versicherten. Doch weder die Erhöhung der Säumniszuschläge auf 5 Prozent für die Rückkehrer, noch die Beschränkung der Leistungen auf die Notfallbehandlung haben bewirkt, dass Zahlungsrückstände ausgeglichen werden.

Hintergrund: Zum 1. April 2007 wurde die Versicherungspflicht für Menschen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall eingeführt. Damit sollte auch den seinerzeit nicht versicherten Menschen die Möglichkeit eröffnet werden, in eine gesetzliche oder private Krankenkasse einzutreten bzw. zu ihr zurückzukehren. Bis zum Mai 2008 haben bei den gesetzlichen Krankenkassen etwa 85.000 Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Für freiwillig Versicherte wurde zudem die Möglichkeit eines Versicherungsausschlusses abgeschafft, wenn diese ihre Beiträge über mehrere Monate hinweg nicht zahlen. Dies hat auch bei den freiwillig Versicherten die Zahlungsmoral sinken lassen. Da sie seit dem 1. April 2007 keinen Ausschluss aus der Krankenkasse mehr befürchten müssen, sind die Beitragsrückstände für diese Personengruppe dramatisch angestiegen.

Hinzu kommt, dass auch die Sozialämter nicht bereit sind, die rückständigen Beiträge für die bedürftigen Versicherten zu übernehmen, weil diese Verpflichtung nicht ins Wettbewerbs-Stärkungsgesetz aufgenommen wurde. Deshalb haben die Krankenkassen nur die Möglichkeit, Beitragsrückstände in Form eines Mahnverfahrens bis hin zur Einleitung einer Privatinsolvenz "einzutreiben". Dieses Verfahren ist aufwändig und kostenintensiv.

Originaltext: Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63905 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63905.rss2

Federführend für die Veröffentlichung: Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V. Frankfurter Str. 84, 53721 Siegburg Ansprechpartnerin: Michaela Gottfried, Tel.: 0 22 41 / 1 08 - 2 93 Tel. Presse Berlin: 0 30 / 25 93 09 30 e-Mail: presse@vdak-aev.de

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