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Börsen-Zeitung: Staatsbankrott Kommentar zum drohenden Staatsbankrott Islands, von Gottfried Mehner.
(ots) - Die gesamte Finanzwelt droht
auseinanderzufliegen. Warum sollte da die Nachricht, dass es auf
Island derzeit noch gewaltiger zischt und brodelt als sonst, weil
neben den Geysiren auch das Finanzsystem aus dem letzten Loch pfeift,
für große Aufregung sorgen? Weil sich hier in einem Brennglas das
beobachten lässt, weiter |

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BDU: Einheitlicher Standard für Unternehmensplanungen überarbeitet
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(26.06.2008) (ots) -
Ohne eine fundierte Unternehmensplanung fehlen wichtige
Instrumente zur Gestaltung und Sicherung der Unternehmenszukunft
- BDU-Grundsätze ordnungsgemäßer Planung (GoP) bieten fachliches
Rüstzeug für Unternehmer, Banken und Berater
Unternehmen sind erfolgreicher, wenn sie ihre unternehmerische
Zukunft nachvollziehbar und fundiert planen. Die Mindestanforderungen
und notwendigen Bestandteile einer Unternehmensplanung hat der
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. jetzt in einem
überarbeiteten 28-seitigen Leitfaden "Grundsätze ordnungsgemäßer
Planung (GoP), Version 2.0" neu aufgelegt. Gesetzliche Erfordernisse,
die sich beispielsweise aus dem Handelsgesetzbuch, dem Aktienrecht,
dem GmbH-Recht oder der Insolvenzordnung ergeben, wurden dabei ebenso
berücksichtigt wie die maßgeblichen Planungsinhalte, die der BDU für
die Analysephase, die Strategiefestlegung und die strategische und
operative Planung empfiehlt.
Für die jetzt veröffentlichte Version 2.0 der GoP wurden
Vorschläge zur Ergänzung und Weiterentwicklung des Leitfadens aus der
Praxis der Berater, der Banken und der Wissenschaft bewertet und
eingearbeitet. Kernaspekte der Aktualisierung der GoP betreffen dabei
die verbesserte Nutzung durch zusammenfassende Kernthesen am Ende der
Kapitel und die noch deutlichere Betonung von transparenten
Planannahmen und dem Grad an Planungssicherheit. Auch die Bedeutung
der Planung für das Rating - und damit für die Beurteilung eines
Unternehmens aus Gläubigersicht - wurde stärker gewichtet.
Die vom BDU entwickelten Planungsstandards leisten einen Beitrag,
um die Aussagefähigkeit und Qualität von unternehmerischen
Entscheidungen zu verbessern. Rund 13.000 Berater, Banker und
Unternehmensplaner haben den GoP-Leitfaden bereits innerhalb eines
Jahres aus dem Internet heruntergeladen.
Ralf Presber, Vorsitzender des BDU-GoP-Arbeitskreises, rät
Unternehmen, sich intensiv mit den eigenen Zielen, den
Marktverhältnissen, dem Wettbewerbsumfeld und den Kundenbedürfnissen
zu beschäftigen. "Nur so betreibt man eine nachhaltige
Zukunftssicherung. Wichtig ist aber, dass die Unternehmensplanung
keine Traumgespinste und unerreichbare Wunschziele enthält, sondern
realistische Annahmen berücksichtigt." Weiterhin nutzten viele Banken
beziehungsweise Gläubiger bereits die Grundsätze des BDU, um die
vorgelegten Planungen ihrer Kreditkunden zu bewerten. Durch eine
nachvollziehbare Planung verbessere sich die Kreditfähigkeit eines
Unternehmens merklich. Mit der besseren Bonität steige auch die
Wettbewerbsfähigkeit, so Presber.
Aus BDU-Sicht eignet sich der GoP-Leitfaden darüber hinaus auch,
um Unternehmenskrisen zu bewältigen. Eine ordnungsgemäße Planung
trage unter anderem maßgeblich dazu bei, Koordinationsmängel in den
Firmenprozessen zu erkennen und rechtzeitig gegenzusteuern. Da in
Sanierungskonzepten auch die Ergebnis-, Finanz- und
Vermögenssituation dargestellt werden müssen, biete die
Unternehmensplanung wichtige Daten, wie die notwendigen
Sanierungsmaßnahmen finanziert werden könnten.
Der BDU-Leitfaden "Grundsätze ordnungsgemäßer Planung (GoP)
Version 2.0" kann kostenlos beim BDU im Internet heruntergeladen
werden unter: http://www.bdu.de/gop.html
Originaltext: BDU Bundesverb. Dt. Unternehmensberater
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9562
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9562.rss2
Pressekontakt:
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher)
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn und Kronprinzendamm 1, 10711 Berlin
Tel.: 0228/9161(0)-16 oder 0172/23 500 58, eMail: rei@bdu.de
257653 |
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