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Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) schreibt zum Rauchverbot in Gaststätten, das am 1. Juli in Nordrhein-Westfalen wirksam wird:
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(27.06.2008) (ots) - Am Stammtisch herrscht dicke Luft. Die
Teilnehmer der Kartenspielrunde nippen an ihren Biergläsern.
Dazwischen verbreiten sie viel blauen Dunst. Kaum eine Hand, in der
nicht eine Zigarette glimmt. Da geht die Tür auf. Ein neuer Gast?
Nein. Es ist die Dame von der Raucherstreife, die nun bei dem Wirt
oder seinen Gästen das Bußgeld für die Verstöße gegen das
Nichtraucherschutzgesetz abkassiert . . .
So weit wird es am 1. Juli nicht kommen. Noch nicht. Sowieso wird es
keine speziellen Raucherstreifen geben. Der Gesetzgeber weiß, dass zu
viel Eifer und zu große Eile dem Anliegen schaden würden. Für
Nichtraucher bedeutet dies: Sie müssen ihr Recht auf Rauchfreiheit
selbst durchsetzen, sei es, dass sie die Polizei anrufen oder - was
schöner wäre - indem sie die Raucher ansprechen. Die Zahl der
Nikotinabhängigen, bei der eine solche Bitte auf eine schroffe
Ablehnung stoßen könnte, ist bereits sehr geschrumpft. Die
Einrichtung von immer mehr raucherfreien Zonen bei Abdrängung in
immer kleinere Raucherbereiche beispielsweise auf Bahnhöfen oder
Flughäfen zeigt da ihre Wirkung.
Trotz des Erfolgs stellt sich allerdings die grundsätzliche Frage, ob
man Menschen zu ihrem Glück oder - in diesem Fall - zu einem
gesünderen Leben zwingen darf. Die schönsten Dinge verkommen
schließlich erst dann, wenn sie zur Sucht werden. Das Rauchverbot
aber trifft den Genießer gleichermaßen wie den Abhängingen und
Kranken.
Die Befürworter des Nichtraucherschutzgesetzes sagen, freiwillige
Appelle an die Gastwirte hätten nicht funktioniert. Das ist sogar zum
größten Teil richtig. Aber muss man deshalb gleich das Kind mit dem
Bade ausschütten oder, um im Bild des Rauchens zu bleiben, die
Zigarette an ihrem Filter anzünden?
Es wäre doch schon viel erreicht, wenn die Wirte verpflichtet wären,
am Eingang zu ihrer Gaststätte deutlich darauf hinzuweisen, ob hier
geraucht oder nicht geraucht wird. Zumindest würde eine solche
Einschränkung der kleinen Kneipe an der nächsten Straßenecke
vermutlich das Überleben ermöglichen. Dass es hier tatsächlich um die
Existenz geht, zeigt eine Untersuchung in Hessen, wo schon seit dem
1. Oktober 2007 in allen Gaststätten ein Rauchverbot gilt. Von den
Kneipen, die nur über einen Gastraum verfügen, meldet jede fünfte
einen Umsatzrückgang von mehr als 50 Prozent.
Wer eine solche Kneipe betritt, weiß, was ihn erwartet. Das Gleiche
gilt für den, der hier arbeitet. Es wäre gut, wenn die Parlamentarier
noch einmal ihre Köpfe rauchen ließen und die Einraum-Gaststätten aus
dem Gesetz wieder herausnähmen. Das wäre ein gute Alternative zu den
»Raucherclubs«. Diese schießen nun überall in den Städten aus dem
Boden - fast so wie im Garten das kleinblättrige Knopfkraut, besser
noch unter dem Namen »Franzosenkraut« bekannt.
Es gibt auch ein Recht auf Geselligkeit. Sind aber die
Nikotinschwaden erst verweht, kann es sein, dass der Stammtisch für
immer verschwunden sein wird.
Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
258053 |
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