Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) schreibt zur gescheiterten Klage des verurteilten Mörders Gäfgen:

(30.06.2008) (ots) - Gäfgens Foltervorwurf

Gestrauchelt,aber nicht abgestürztVon Wolfgang Schäffer Magnus Gäfgen ist ein Entführer und Mörder. Skrupellos hat er im September 2002 den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler erst entführt, dann erstickt und anschließend in einen Tümpel geworfen. Ein solcher Verbrecher gehört nicht auf freien Fuß. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Dennoch hätte es sein können, dass der inzwischen 33-Jährige in einem neu aufzurollenden Prozess mangels Beweisen freigesprochen worden wäre. Dazu hätte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Grundrechtsbeschwerde Gäfgens allerdings anerkennen und den Prozess vor dem Landgericht Frankfurt als unfair bezeichnen müssen. Doch der Verbrecher ist gescheitert. Er hatte ein Verfahren, an dem es nichts auszusetzen gibt. Die Frankfurter Richter haben alles richtig gemacht. Zudem stellten die Europa-Richter noch einmal deutlich heraus, die Ermittler hätten zwar unmenschlich gehandelt, aber nicht gegen das Folterverbot verstoßen. Just auf einem solchen Foltervorwurf aber hatten Gäfgen und sein Anwalt die Beschwerde in Straßburg aufgebaut. Das Frankfurter Gerichtsverfahren sei unrechtmäßig gewesen, da die Aussagen und das Geständnis des Kindermörders unter Androhungen von massiver körperlicher Gewalt der Polizei erfolgt seien. Mündliche Drohungen dieser Art hat es tatsächlich gegeben. Der damalige Vize-Chef der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, wurde deshalb wegen Nötigung verurteilt und ist nicht mehr auf seinem Posten. Es war und ist ein sehr dünnes Eis, auf dem sich Ermittler oft bewegen. Wie weit darf man gehen, um ein Menschenleben zu retten? Wann beginnt Folter? Fragen, die Polizeibeamte oft unter immensem Druck zu entscheiden haben und dennoch selten wirklich falsch beantworten. Wie im Fall des Jakob von Metzler. Auch hier sind die Ermittler sehr weit gegangen, um den Täter unter Druck zu setzen, ihn zum Reden zu zwingen. Alles mit dem Ziel, das Leben des entführten Kindes noch zu retten. Dazu sind sie sogar unmenschlich vorgegangen, haben gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen. Das ist nicht korrekt, keine Frage. Doch gefoltert haben die Ermittler eben nicht. Stattdessen sind sie bei ihrer Gratwanderung zwischen Recht und Unrecht ein wenig ins Straucheln geraten, ohne allerdings in den Sumpf der Gewalt abzustürzen und sich damit auf das Niveau des Verbrechers zu begeben. Diese Einschätzung deutscher Gerichte wurde jetzt in Straßburg bestätigt. Die Euro-Richter verteilten zudem ausdrückliches Lob dafür, dass die verantwortlichen Polizisten zur Rechenschaft gezogen worden sind. Auch in dieser Hinsicht hat sich die deutsche Justiz nichts, aber auch gar nichts vorzuwerfen. Auch deshalb bleibt der zu lebenslanger Haft verurteilte Entführer und Mörder Magnus Gäfgen weiter hinter Gittern. Ohne Aussicht, vorzeitig auf freien Fuß zu kommen. Das ist gut so.

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