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Erste Schadensersatzklage gegen Conergy



(ots) - Die auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat im Auftrag eines Mandanten eine erste Klage beim Landgericht Hamburg gegen das Solarunternehmen Conergy AG eingereicht. Hintergrund ist die verspätete Bekanntgabe von anhaltenden Lieferverzögerungen bei Silizium und weiter


Undifferenzierte Werbeaussagen zum Gesundheitsfonds rechtswidrig / VdAK informiert: Noch ist nicht klar, ob Krankenkassen Zusatzbeitrag erheben müssen

(01.07.2008) (ots) - Der Gesundheitsfonds sorgt schon vor seinem Start für Unruhe bei den Versicherten und Krankenkassen. So informieren Krankenkassen die Versicherten bereits jetzt über den künftigen Einheitsbeitragssatz. Dabei wird den Versicherten oft nur die halbe Wahrheit gesagt, bemängelt Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des VdAK. "Noch weiß niemand, wie hoch der einheitliche Beitragssatz ausfallen wird, den die Bundesregierung im Herbst diesen Jahres per Rechtsverordnung festlegen muss. So kann bislang auch keine Kasse wissen, ob sie einen Zusatzbeitrag erheben muss oder nicht, wie hoch dieser sein muss bzw. ob eine Kasse sogar in der Lage sein wird, Prämienauszahlungen zu gewähren."

Auch die Wettbewerbszentrale hatte bemängelt, dass Kassen Werbung mit dem Einheitsbeitragssatz machen ohne gleichzeitig auf den möglichen Zusatzbeitrag oder mögliche Prämienzahlungen hinzuweisen. Der bloße Hinweis auf einen einheitlichen Beitragssatz sei irreführend und damit wettbewerbswidrig, stellte die Zentrale bereits im April 2008 fest.

Neben der Höhe des Einheitsbeitragssatzes gibt es noch zahlreiche weitere unbekannte Größen, die es den Kassen erschweren, einen seriösen Haushaltsplan bis November 2008 aufzustellen. Dazu gehören u. a. die Auswirkungen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA), die Auswirkungen der Vergütungsreformen im ambulanten und die Belastungen der angestrebten Hilfsprogramme im Krankenhausbereich.

Ballast: "Die Verunsicherung bei allen Kassen ist groß. All diese Faktoren werden mit darüber entscheiden, ob ein Zusatzbeitrag anfällt oder nicht." Die Versicherten sollten sich jetzt nicht durch unseriöse Werbeaussagen verunsichern lassen und einen evtl. Kassenwechsel sorgfältig abwägen.

Originaltext: Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63905 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63905.rss2

Pressekontakt: Michaela Gottfried, Frankfurter Straße 84, 53721 Siegburg, Tel.: 0 22 41 / 1 08 - 2 93, Fax: - 4 69 E-Mail: presse@vdak-aev.de

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