Undifferenzierte Werbeaussagen zum Gesundheitsfonds rechtswidrig / VdAK informiert: Noch ist nicht klar, ob Krankenkassen Zusatzbeitrag erheben müssen |
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| (01.07.2008) (ots) - Der Gesundheitsfonds sorgt schon vor seinem Start
für Unruhe bei den Versicherten und Krankenkassen. So informieren
Krankenkassen die Versicherten bereits jetzt über den künftigen
Einheitsbeitragssatz. Dabei wird den Versicherten oft nur die halbe
Wahrheit gesagt, bemängelt Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des
VdAK. "Noch weiß niemand, wie hoch der einheitliche Beitragssatz
ausfallen wird, den die Bundesregierung im Herbst diesen Jahres per
Rechtsverordnung festlegen muss. So kann bislang auch keine Kasse
wissen, ob sie einen Zusatzbeitrag erheben muss oder nicht, wie hoch
dieser sein muss bzw. ob eine Kasse sogar in der Lage sein wird,
Prämienauszahlungen zu gewähren." Auch die Wettbewerbszentrale hatte bemängelt, dass Kassen Werbung mit dem Einheitsbeitragssatz machen ohne gleichzeitig auf den möglichen Zusatzbeitrag oder mögliche Prämienzahlungen hinzuweisen. Der bloße Hinweis auf einen einheitlichen Beitragssatz sei irreführend und damit wettbewerbswidrig, stellte die Zentrale bereits im April 2008 fest. Neben der Höhe des Einheitsbeitragssatzes gibt es noch zahlreiche weitere unbekannte Größen, die es den Kassen erschweren, einen seriösen Haushaltsplan bis November 2008 aufzustellen. Dazu gehören u. a. die Auswirkungen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA), die Auswirkungen der Vergütungsreformen im ambulanten und die Belastungen der angestrebten Hilfsprogramme im Krankenhausbereich. Ballast: "Die Verunsicherung bei allen Kassen ist groß. All diese Faktoren werden mit darüber entscheiden, ob ein Zusatzbeitrag anfällt oder nicht." Die Versicherten sollten sich jetzt nicht durch unseriöse Werbeaussagen verunsichern lassen und einen evtl. Kassenwechsel sorgfältig abwägen. Originaltext: Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63905 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63905.rss2 Pressekontakt: Michaela Gottfried, Frankfurter Straße 84, 53721 Siegburg, Tel.: 0 22 41 / 1 08 - 2 93, Fax: - 4 69 E-Mail: presse@vdak-aev.de Für die Nachricht "Undifferenzierte Werbeaussagen zum Gesundheitsfonds rechtswidrig / VdAK informiert: Noch ist nicht klar, ob Krankenkassen Zusatzbeitrag erheben müssen" übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit oder Volständigkeit. Die inhaltliche Haftung liegt beim presserechtlichen Meldungsgeber: ots / www.vdak-aev.de 258644 |
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