Kommissionsvorschlag zu Patientenmobilität in der EU / Müller: Beste, nicht billigste Versorgung zählt |
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| (03.07.2008) (ots) - Anlässlich der Veröffentlichung des
Richtlinienvorschlags der Kommission zu Gesundheitsdienstleistungen
und Patientenrechten in der Europäischen Union (EU) hat der Vorstand
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Carl-Heinz Müller,
in Berlin erklärt: "Mit diesem Entwurf rückt die Rechtssicherheit für Patienten, Ärzte und andere Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen in der EU endlich in greifbare Nähe. Ich rechne damit, dass zahlreiche Patienten aus den europäischen Nachbarländern die Praxen der niedergelassenen Ärzte und auch die Krankenhäuser aufsuchen werden. Die Qualität der medizinischen Versorgung ist bei uns hoch - und wird im Ausland hoch geschätzt. Eines muss deshalb auch klar sein: Der hohe Stand der Qualitätssicherung, den wir in Deutschland haben, muss für Europa verbindlich sein. Damit die Patienten künftig auf einer guten Grundlage entscheiden können, wo und von wem sie sich medizinisch versorgen lassen, brauchen sie jedoch vor allem umfassende und verlässliche Informationen. Ein Wettbewerb, bei dem es nur um das billigste Angebot geht, nützt den Verbrauchern auf lange Sicht wenig. Vielmehr geht es um Qualität. Was nützt mir das billigste Auto, wenn es nach den ersten hundert Kilometern einen Motorschaden hat? Ein Auto kann man ersetzen, für die Gesundheit gilt das nicht. Deshalb brauchen wir Transparenz in einem Wettbewerb um die beste, nicht um die billigste Versorgung. Wenn das gewährleistet ist, steht Deutschland mit dieser Regelung gut da." Originaltext: kbv Kassenärztliche Bundesvereinigung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34021 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34021.rss2 Pressekontakt: Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202 Tanja Riepelmeier, Tel.: 030 / 4005 - 2240 Nadine Hintzke, Tel.: 030 / 4005 - 2208 Für die Nachricht "Kommissionsvorschlag zu Patientenmobilität in der EU / Müller: Beste, nicht billigste Versorgung zählt" übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit oder Volständigkeit. Die inhaltliche Haftung liegt beim presserechtlichen Meldungsgeber: ots / 259074 |
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