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Allgemeine Zeitung Mainz: zu IWF und Finanzkrise
(ots) - Alle sitzen in einem Boot. Aber sitzen sie wirklich,
auch wenn die nächste große Welle kommt? Und rudern sie alle
dauerhaft in die gleiche Richtung? Dem Himmel, genauer gesagt: dem
Weltwährungsfonds (IWF) sei Dank, dass nach diesem Wochenende
berechtigte Hoffnung keimt, dass es weltweit zu einem Aktionsbündnis weiter |

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Kusch verteidigt Hilfe zur Selbsttötung und wirft Ärztekammer Unmenschlichkeit vor
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(03.07.2008) (ots) - Der ehemaliger Justizsenator von Hamburg, Roger
Kusch, hat in der PHOENIX-Runde seine Sterbehilfe für eine 79-jährige
Würzburgerin verteidigt. Er habe der Frau "ihren größten Wunsch
erfüllt", sagte Kusch. Sie habe "kühl analysierend festgestellt, was
sie noch erwartet." Eine andere Perspektive als ein Pflegeheim habe
die Frau jedoch nicht mehr gehabt.
Christof Müller-Busch von der Deutschen Gesellschaft für
Palliativmedizin warf Kusch in der PHOENIX-Sendung, dass man die
Frage der schlechten Pflegeheime nicht dadurch lösen könne, "dass wir
die Betroffenen entsorgen". Wörtlich ergänzte Müller Busch "Und das
propagieren sie." Zudem wandte er sich gegen die angewandte
Suizid-Methode: "Ich möchte nicht, dass diese Todesart Schule macht -
und ich kann nur davor warnen." Es sei ein Medikament verwendet
wor-den, das mit schweren Nebenwirkungen, unter anderem mit Krämpfen,
verbunden sei.
Kusch räumte ein, dass die medizinische Seite seiner Sterbehilfe "ein
besonders schwieriger Part" gewesen sei und ein Arzt "ein
geeigneterer Sterbebegleiter" gewesen wäre. "Nur, so lange wir diese
unmenschliche Bundesärztekammer mit ihrer unmenschlichen Bestimmung
haben, dass Ärzte beim Suizid nicht helfen dürfen, traut sich kein
Arzt ans Sterbebett, weil er seine Approbation verliert."
Kritik an Kusch übte auch die ehemalige Vorsitzende der
Enquete-Kommission "Ethik und modernde Medizin", Margot von Renesse
(SPD): "Ich glaube, Sie haben ihrem eigenen Anliegen einen
Bärendienst erwiesen. Denn das Ergebnis ist, dass die Gesetzgebung,
die gerade die Patientenverfügung stärken will, jetzt zurücksteht und
dass sogar für die Beihilfe zum Suizid, die bisher straflos war,
bestimmte Strafbarkeitsregeln gelten sollen."
Originaltext: PHOENIX
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