Stuttgarter Nachrichten: zu Kirche/Trauung |
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| (03.07.2008) (ots) - Die Kirchen ahnen, was da auf sie zukommt:
Paare, die schön heiraten wollen - ohne den Preis dafür zu bezahlen.
Eine Art Ehe light vor dem Altar. Nach dem Kirchenrecht dürfen die
Kirchen solche Trauungen eigentlich nicht ablehnen. Man darf also
gespannt sein, ob es ihnen tatsächlich gelingt, die bisherige Praxis
trotz neuer Rechtslage beizubehalten. Sollten sie es schaffen, tritt
am 1. Januar 2009 ein Gesetz in Kraft, das nicht umgesetzt wird. Ein
Gesetz, das ohne Not geschaffen wurde. Originaltext: Stuttgarter Nachrichten Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/39937 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_39937.rss2 Pressekontakt: Stuttgarter Nachrichten Chef vom Dienst Joachim Volk Telefon: 0711 / 7205 - 7110 cvd@stn.zgs.de 259302 |
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Eigentums-Wohnanlage: Wer Recht am Garten hat (ots) - Außenflächen von Eigentums-Wohnanlagen sind
grundsätzlich erst einmal Gemeinschaftseigentum. Wer mit dem Kauf
seiner Parterre-Wohnung ein exklusives Sondernutzungsrecht des
Gartens koppelt, braucht daher eine Teilungserklärung oder eine im
Grundbuch eingetragene Vereinbarung.
Häufig trennen die Eigentümer von Parterre- ... weiter
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