Zukunft der Krankenhausfinanzierung / Ersatzkassen: Mehrkosten für Krankenhäuser sind beitragssatzrelevant / Investitionsstau: Länder stehlen sich aus der Verantwortung |
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| (04.07.2008) (ots) - Vor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers des
Bundesgesundheitsministeriums und der Beschlüsse der
Gesundheitsministerkonferenz zur zukünftigen Krankenhausfinanzierung
erinnern die Ersatzkassen noch einmal ausdrücklich daran, dass sich
die Politik Gedanken über die Finanzierung eines Förderprogramms für
die Krankenhäuser machen müsse. "Ein millionenschwere Sonderprogramm
zur Neueinstellung von Pflegekräften wie auch die Berücksichtigung
der Tarifkostensteigerungen werden Konsequenzen für den Beitragssatz
in der gesetzlichen Krankenversicherung haben", erklärte Thomas
Ballast, Vorstandsvorsitzender der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV. So
entstünden durch die geplanten Hilfsmaßnahmen für die Krankenhäuser
schätzungsweise mindestens fünf Mrd. Euro Mehrkosten für die
Krankenkassen. "Wenn die Bundesregierung im Herbst 2008 den
Beitragssatz festlegen wird, muss sie auch eine Antwort darauf haben,
wo das Geld herkommen soll". Wenn die Politik mehr Geld ins System
pumpen wolle, dürfe dies nur über den Fonds, nicht aber über den
Zusatzbeitrag geschehen, so Ballast. Ballast begrüßte die Pläne des BMG, das Problem der Investionsfinanzierung in den Ländern anzugehen. Es könne nicht länger angehen, dass die Länder sich aus der Verantwortung für die Investitionen der Krankenhäuser stehlen und die Krankenkassen über Umwege die Investitionskosten übernehmen müssten, so der Vorstandsvorsitzende. Die Abschaffung der unterschiedlichen Länderregelungen für die Vergabe von Pauschal- und Einzelfördermitteln und bundesweite Bewertungsrelationen für Investitionspauschalen seien sachgerecht und praktikabel. Dass auf der Gesundheitsministerkonferenz hierüber keine grundlegende Einigung gefunden wurde und die Länder danach auch weiterhin die Investionsförderung der Krankenhäuser in eigener Verantwortung ausüben, bedauerte Ballast. Denn das bedeute nach den bisherigen Erfahrungen, dass die Länder diese Investitionen auch in Zukunft eher nach Haushaltslage als nach tatsächlichem Bedarf finanzieren würden. Aus Sicht der Ersatzkassen gibt es auch grundsätzlich keine Berechtigung mehr für unterschiedliche Preise (Landesbasisfallwerte) in den einzelnen Ländern. Es sei nicht nachvollziehbar, warum ein Krankenhaus in Kiel weniger Geld für eine Blinddarmoperation verdienen könne als ein Krankenhaus in München. Die geplante schrittweise Angleichung sei deshalb vom Grundsatz her richtig und nachvollziehbar. "Die Angleichung muss aber unbedingt kostenneutral erfolgen", betonte Ballast. Es könne nicht angehen, dass die Umstellung dazu führt, dass es insgesamt teurer wird. Originaltext: Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63905 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63905.rss2 Pressekontakt: VdAK/AEV Michaela Gottfried Frankfurter Straße 84 53721 Siegburg Tel.: 0 22 41 / 1 08 - 2 93, Fax: - 4 69 E-Mail: presse@vdak-aev.de 259366 |
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