Wissen über High Definition: HD im Schweizer Fernsehen und im NDR / Aktuelle Themen bei der Hands on HD-Tagung vom 24.-25.07.2008 in Hannover |
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| (08.07.2008) (ots) - Wissen über High Definition sichert wichtige
Vorteile im Arbeitsalltag. Speziell für Entscheider und
Multiplikatoren aus Produktion und Regie ist die Hands on HD-Tagung
vom 24.-25.07.2008 in Hannover konzipiert. Strategie-Vorträge und Erfahrungsberichte vermitteln prägnant Kompetenzen in allen relevanten Themengebieten. Über erste Erfahrungen mit dem HD-Regelbetrieb beim Schweizer Fernsehen sprechen Rolf Allenbach und Marco Fumasoli. Die Programmkriterien des NDR bei HD-Produktionen erläutert Dr. Jürgen Meier-Beer, Head of International Sales beim Norddeutschen Rundfunk. Henning Westerwelle von Optix Digital Pictures klärt über einen Wirkungsbereich auf, in dem HD rasant an Bedeutung gewinnt: Werbefilme, beispielsweise für die Telekom. Welche Themen darüber hinaus auf dem Programm stehen, ist auf www.handsonhd.de einzusehen. Hier ist bis zum 17.07.2008 auch die Anmeldung zur Veranstaltung möglich. Die Hands on HD-Tagung ist Teil des gleichnamigen HD-Workshop- und Netzwerk-Events, der vom 21.-27.07.2008 das sechste Jahr in Folge angeboten wird. Veranstalter des europaweit einmaligen Events sind nordmedia - Die Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH und Band Pro Munich GmbH. Hands on HD wird von den führenden Herstellern im HD-Bereich unterstützt. Weitere Informationen und Anmeldung: www.handsonhd.de Originaltext: nordmedia-Die Mediengesellschaft Niedersachsen Bremen mbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67607 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67607.rss2 Pressekontakt: nordmedia - Die Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH Expo Plaza 1 30539 Hannover Tel.: +49 511/123456-0 Fax: +49 511/123456-29 info@nordmedia.de www.nordmedia.de Presse: Sybille Mollzahn Tel.: +49 511/123456-51 Mobil: +49 171/8604003 s.mollzahn@nordmedia.de 259837 |
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Eigentums-Wohnanlage: Wer Recht am Garten hat (ots) - Außenflächen von Eigentums-Wohnanlagen sind
grundsätzlich erst einmal Gemeinschaftseigentum. Wer mit dem Kauf
seiner Parterre-Wohnung ein exklusives Sondernutzungsrecht des
Gartens koppelt, braucht daher eine Teilungserklärung oder eine im
Grundbuch eingetragene Vereinbarung.
Häufig trennen die Eigentümer von Parterre- ... weiter
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