Weser-Kurier: Der "Weser-Kurier" (Bremen) kommentiert in seiner Ausgabe vom 09. Juli 2008 das Urteil gegen die Münchner "U-Bahn-Schläger":

(08.07.2008) (ots) - Ein Signal, kein Exempel von Joerg Helge Wagner "U-Bahn-Schläger" - das klingt so ein bisschen nach Wirtshaus-Rauferei, nach kleinkrimineller Verfehlung. Seit gestern ist klar: Das, was am 20. Dezember 2007 in der Münchner Station Arabellapark geschah, war ein Mordversuch. Dieses Urteil des Landgerichts München I entspricht wahrscheinlich auch dem Rechtsempfinden der meisten Nicht-Juristen: Die Beweggründe für die Tat waren niedrig bis nichtig, der Angriff war heimtückisch und Sorge um das Überleben ihres Opfers haben die beiden Angeklagten keine Sekunde lang erkennen lassen. Ein dreifacher Schädelbruch und Hämatome am ganzen Körper sprechen für sich. Als sie mit ihm "fertig" waren, als der 76-Jährige reglos in seinem Blut lag, haben sie ihn auch noch beklaut. Angesichts dieser kaltschnäuzigen Brutalität ist es auch falsch, das Strafmaß hart zu nennen. Die Täter bekommen eben nicht "die volle Härte des Gesetzes" zu spüren, sie genießen vielmehr die Fähigkeit der deutschen Rechtsprechung zum sorgfältigen Abwägen, zum Kompromiss: Der damals 20-jährige Haupttäter Serkan A. profitiert vom Paragrafen 106 des Jugendgerichtsgesetzes, der ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe erspart. Selbst wenn das Urteil also Bestand hat - die Verteidiger wollen ja in Revision gehen - kann der Mann bereits seinen 30. Geburtstag wieder in Freiheit feiern. Wo ist da die "Härte"? Und wenn der BGH zum Schluss kommt, dass die abscheuliche Tat doch kein Mordversuch, sondern "nur" eine schwere Körperverletzung war? Etwa, weil die Täter ziemlich betrunken waren und sich auch nicht zur Tat verabredet hatten? Dann erleben wir genau das, was etwa bei Skinhead-Prozessen in Ostdeutschland von Opfervertretern oft - und völlig zu Recht - beklagt wird. Dann wäre einmal mehr der hehre Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" zur Verhöhnung des Opfers pervertiert. Man muss hoffen, dass uns diese Erschütterung des Vertrauens in Recht und Gesetz im Münchner Fall erspart bleibt. Nein, diese Täter lassen sich nicht zu Opfern umdeuten, denen ein gleichgültiger Staat keine "Perspektive" angeboten hat. Ihre Vorgeschichte ist eine Kette aus x ignorierten Hilfsangeboten, unterbrochen von x Delikten. Wo aller guter Wille des Sozialstaats abprallt, muss am Ende der Rechtsstaat durchgreifen. Das ist nun geschehen.

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