Weser-Kurier: Der "Weser-Kurier" (Bremen) kommentiert in seiner Ausgabe vom 09. Juli 2008 das Urteil gegen die Münchner "U-Bahn-Schläger": |
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| (08.07.2008) (ots) - Ein Signal, kein Exempel
von Joerg Helge Wagner
"U-Bahn-Schläger" - das klingt so ein bisschen nach
Wirtshaus-Rauferei, nach kleinkrimineller Verfehlung. Seit gestern
ist klar: Das, was am 20. Dezember 2007 in der Münchner Station
Arabellapark geschah, war ein Mordversuch.
Dieses Urteil des Landgerichts München I entspricht wahrscheinlich
auch dem Rechtsempfinden der meisten Nicht-Juristen: Die Beweggründe
für die Tat waren niedrig bis nichtig, der Angriff war heimtückisch
und Sorge um das Überleben ihres Opfers haben die beiden Angeklagten
keine Sekunde lang erkennen lassen. Ein dreifacher Schädelbruch und
Hämatome am ganzen Körper sprechen für sich. Als sie mit ihm "fertig"
waren, als der 76-Jährige reglos in seinem Blut lag, haben sie ihn
auch noch beklaut.
Angesichts dieser kaltschnäuzigen Brutalität ist es auch falsch, das
Strafmaß hart zu nennen. Die Täter bekommen eben nicht "die volle
Härte des Gesetzes" zu spüren, sie genießen vielmehr die Fähigkeit
der deutschen Rechtsprechung zum sorgfältigen Abwägen, zum
Kompromiss: Der damals 20-jährige Haupttäter Serkan A. profitiert vom
Paragrafen 106 des Jugendgerichtsgesetzes, der ihm eine lebenslange
Freiheitsstrafe erspart. Selbst wenn das Urteil also Bestand hat -
die Verteidiger wollen ja in Revision gehen - kann der Mann bereits
seinen 30. Geburtstag wieder in Freiheit feiern. Wo ist da die
"Härte"?
Und wenn der BGH zum Schluss kommt, dass die abscheuliche Tat doch
kein Mordversuch, sondern "nur" eine schwere Körperverletzung war?
Etwa, weil die Täter ziemlich betrunken waren und sich auch nicht zur
Tat verabredet hatten? Dann erleben wir genau das, was etwa bei
Skinhead-Prozessen in Ostdeutschland von Opfervertretern oft - und
völlig zu Recht - beklagt wird. Dann wäre einmal mehr der hehre
Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" zur Verhöhnung des Opfers
pervertiert. Man muss hoffen, dass uns diese Erschütterung des
Vertrauens in Recht und Gesetz im Münchner Fall erspart bleibt.
Nein, diese Täter lassen sich nicht zu Opfern umdeuten, denen ein
gleichgültiger Staat keine "Perspektive" angeboten hat. Ihre
Vorgeschichte ist eine Kette aus x ignorierten Hilfsangeboten,
unterbrochen von x Delikten. Wo aller guter Wille des Sozialstaats
abprallt, muss am Ende der Rechtsstaat durchgreifen. Das ist nun
geschehen. Originaltext: Weser-Kurier Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30479 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30479.rss2 Pressekontakt: Weser-Kurier Produzierender Chefredakteur Telefon: +49(0)421 3671 3200 chefredaktion@btag.info Für die Nachricht "Weser-Kurier: Der "Weser-Kurier" (Bremen) kommentiert in seiner Ausgabe vom 09. Juli 2008 das Urteil gegen die Münchner "U-Bahn-Schläger":" übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit oder Volständigkeit. Die inhaltliche Haftung liegt beim presserechtlichen Meldungsgeber: ots / 260025 |
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