Informationen rund um Deutschland
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Erste Schadensersatzklage gegen Conergy
(ots) - Die auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte
Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat im Auftrag eines Mandanten
eine erste Klage beim Landgericht Hamburg gegen das Solarunternehmen
Conergy AG eingereicht. Hintergrund ist die verspätete Bekanntgabe
von anhaltenden Lieferverzögerungen bei Silizium und weiter |

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Sperrfrist 17.oo Uhr - WDR-Magazin "markt": Schlaufengurte nach Auffassung der EU doch kein Muss"
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(14.07.2008) (ots) - Sperrfrist 17 Uhr
markt, WDR Fernsehen, 14.07.2008, 21.00 Uhr
Überraschend hat Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD)
vergangene Woche nun doch den so genannten Schlaufengurt (auch
"Loop-Belt" oder "Belly-Belt" genannt) für Kleinkinder zur Pflicht
gemacht. Damit werden Babys und Kinder unter 2 Jahren im Flugzeug an
dem Anschnall-Gurt eines Erwachsenen fixiert. Immer dann, wenn das
"Anschnall-Zeichen" leuchtet (z. B. bei drohenden Turbulenzen, Start
und Landung), muss ab dem 16. Juli (Mittwoch) nun der Schlaufengurt
angelegt werden.
Dabei ist dieser Anschnall-Gurt in der Fachwelt höchst umstritten, da
ein mit ihm an einen erwachsenen Passagier befestigtes Kleinkind
einem erheblichen Verletzungsrisiko ausgesetzt wird. In
Extremsituationen, die für normal angeschnallte Erwachsene kein
großes Risiko darstellen, ist er sogar tödlich. Dies wurde durch
weltweite wissenschaftliche Studien belegt. Auch Crash-Tests des WDR
und des TÜV Rheinlands Anfang Mai kamen zu diesem Ergebnis.
Mit seiner Entscheidung revidiert Bundesverkehrsminister Tiefensee
seine bislang in der Öffentlichkeit vertretene Haltung, dass der
Schlaufengurt auch mit der europaweiten Einführung der neuen
EU-Betriebsvorschriften (EU-OPS) am kommenden Mittwoch für deutsche
Fluggesellschaften weiter verboten bleiben sollte. Dies hatte das
Ministerium noch Mitte Mai gegenüber der WDR-Sendung "MARKT XL" (19.
Mai) bekräftigt.
Die EU-Verordnung "überlagert deutsches Recht", hieß es dazu in
einer Stellungnahme aus dem BMVBS und deshalb müsse der Schlaufengurt
nunmehr auch zur Verwendung bei deutschen Airlines zugelassen werden.
Recherchen von "markt" ergeben aber: Die vom Ministerium in der
Öffentlichkeit vertretene Auffassung ist falsch. Dies bestätigte auf
Nachfrage des WDR die Europäische Kommission in Brüssel. In einer
Stellungnahme der Kommission heißt es: "Es ist falsch, dass EU-Recht
ab dem 16. Juli die Nutzung des so genannten "Schlaufengurtes"
verlangt." Weiter bestätigte die Kommission: Die neue EU-OPS
Verordnung verlangt die Nutzung eines Rückhaltesystems für
Kleinkinder unter zwei Jahren, aber sie "überlässt jedem
Mitgliedsstaat die Entscheidung welches zugelassene System die
Fluggesellschaften unter ihrer Aufsicht nutzen sollen." Die
Kommission hebt hervor, dass der Schlaufengurt nur eine der vielen
Möglichkeiten ist, einen verbindlichen Mindest-Sicherheitsstandart
europaweit zu garantieren. In der Stellungnahme heißt es weiter: Der
Loopbelt "ist nicht obligatorisch, und er wird es auch nach dem 16.
Juli nicht sein." Die Kommission unterstreicht in ihrer Stellungnahme
gegenüber dem WDR: "Die deutschen Behörden können von den unter ihrer
Aufsicht stehenden Fluggesellschaften auch die Verwendung von
Auto-Kindersitzen oder anderen Rückhaltesystemen fordern oder
vorschreiben."
Tiefensees Kehrtwende kann weder von Experten noch von der
Pilotenvereinigung Cockpit (VC) sowie der Unabhängigen Flugbegleiter
Organisation (UFO) nachvollzogen werden. In einem inzwischen offenen
Brief (siehe auch WDR.DE http://www.wdr.de/themen/verkehr/luft/kinder
_fliegen/080710.jhtml?rubrikenstyle=service) appellierten die
deutschen Flugbegleiter an den Verkehrsminister seine Entscheidung zu
überdenken. Es sei zu befürchten, dass die Fluggesellschaften die
Flugbegleiter "nunmehr anweisen werden unseren kleinsten Passagieren
in Fällen, bei denen keine zugelassenen Kinderrückhaltesysteme zur
Verfügung stehen, den in unseren Augen lebensgefährlichen Loop-Belt
anzulegen."
Wie das ARD-Magazin "Kontraste" vergangenen Donnerstag berichtet
hat, gab der Bundesverkehrsminister inzwischen der Intervention
deutscher Luftfahrtunternehmen nach, die sich wegen drohender
Wettbewerbsnachteile bei einer Kindersitz-Vorschrift für die
Einführung des Schlaufengurtes ausgesprochen hatten. In einem dem WDR
vorliegenden internen Besprechungsprotokoll eines Treffens vom 27.
Juni mit Behördenvertretern und den deutschen Airlines geht hervor,
dass die Fluggesellschaften für den Fall, dass es zu einem Verbot der
Gurte kommt, vor einem "schlagartigen Wettbewerbsnachteil" warnten
und außerdem bereits Schlaufengurte in Höhe eines siebenstelligen
Betrages bei der Lufthansa und eines sechsstelligen Betrages bei der
TuiFly geordert wurden.
Als Schutz für mitreisende Passagiere gedacht
Der Schlaufengurt wird seit einigen Jahren bereits von zahlreichen
europäischen Fluggesellschaften bei Kleinkindern ohne Anspruch auf
einen eigenen Sitzplatz (in der Regel unter zwei Jahren) zur
Sicherung des Kindes verwendet. Jedoch wurde er nach Auskunft des TÜV
Rheinland entwickelt, um in einer Notsituation oder bei Turbulenzen
andere Passagiere vor "herumfliegenden Kleinkindern in der Kabine zu
schützen. Eine Zulassung als Kinderrückhaltesystem hat er dagegen
nicht."
Schlaufengurt ohne Zulassung?
In Deutschland hat der Schlaufengurt also bislang überhaupt keine
Zulassung. Bisher werden sogar Schlaufengurte eingesetzt, die keiner
technischen Norm entsprechen.
Das hat dem WDR die US-amerikanische Luftaufsichtsbehörde Federal
Aviation Administration (FAA) bestätigt.
Die FAA teilte mit: "Wir lassen keinen Schlaufen- oder Bauchgurt zu,
der an kleinen Kindern benutzt werden darf." Es handele sich bei den
Schlaufengurten vielmehr um einen "Verlängerungsgurt" für
"übergewichtige Passagiere, für die der normale Beckengurt nicht
ausreicht." Die US Behörde warnt: "Diese Beckengurtverlängerung darf
nicht für kleine Kindern eingesetzt werden."
Originaltext: WDR Westdeutscher Rundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7899
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Pressekontakt:
Annette Metzinger, WDR-Pressestelle, Telefon 0221/220 2770, -4605
annette.metzinger@wdr.de
Tim van Beveren, WDR-Redaktion "markt", Telefon 0178-556 7461
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