Allgemeine Zeitung Mainz: Kurzer Prozess |
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| (18.07.2008) (ots) - Ein kurzer Prozess: Nach nur einem Verhandlungstag
war das erste Verfahren in der Liechtenstein-Steueraffäre schon
beendet. Im Vorfeld hatten Gericht und Verteidiger nämlich
ausgehandelt, dass der Ex-Immobilienmakler aus Bad Homburg umfassend
auspackt und deshalb mit einer Bewährungsstrafe und einer
Millionen-Zahlung an soziale Einrichtungen vergleichsweise milde
bestraft wird. Angesichts der bundesweiten Empörung, für die der
massenhafte Steuerbetrug gesorgt hatte, dürfte dieses Urteil auf viel
Kritik stoßen. Die juristische Aufarbeitung der Affäre hat allerdings
verschiedene Seiten. Dazu gehört, dass Geständnisse und Unterstützung
der Ermittler sich für Angeklagte auch in anderen Fällen
strafmindernd auswirken. Das ist auch in Ordnung. Aber warum hat der
Bad Homburger - wie so viele andere Steuerbetrüger - denn so willig
die Karten auf den Tisch gelegt? Nur deshalb, weil der
Verfassungsschutz eine gestohlene DVD der Liechtensteiner Bank LGT
gekauft hat und damit den Ermittlern hunderte Namen von Steuersündern
bekannt wurden. Auch wenn Juristen in der Bewertung dieser BND-Aktion
uneinig sind - sie hat jedenfalls zu zahlreichen Selbstanzeigen von
Steuerflüchtlingen geführt und über 100 Millionen Euro in die
Staatskasse gespült. Das ist sicherlich ein positiver Effekt. Aber es
darf nicht dabei bleiben, dass die Reichen in diesem Land ihre
Millionen am Fiskus - und damit an der Gesellschaft - vorbei ins
Ausland bringen, und wenn es schief geht, mit Selbstanzeigen harten
Strafen entgehen. Denn der erwischte kleine Steuersünder, für den
kein Uni-Professor als Verteidiger mit dem Richter die Strafe
aushandelt, wird in voller Härte bestraft. Und dies gefährdet
hierzulande nicht nur die Steuergerechtigkeit. Originaltext: Allgemeine Zeitung Mainz Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65597 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65597.rss2 Pressekontakt: Allgemeine Zeitung Mainz Telefon: 06131-48-5921 Für die Nachricht "Allgemeine Zeitung Mainz: Kurzer Prozess" übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit oder Volständigkeit. Die inhaltliche Haftung liegt beim presserechtlichen Meldungsgeber: ots / 261836 |
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