Allgemeine Zeitung Mainz: Kurzer Prozess

(18.07.2008) (ots) - Ein kurzer Prozess: Nach nur einem Verhandlungstag war das erste Verfahren in der Liechtenstein-Steueraffäre schon beendet. Im Vorfeld hatten Gericht und Verteidiger nämlich ausgehandelt, dass der Ex-Immobilienmakler aus Bad Homburg umfassend auspackt und deshalb mit einer Bewährungsstrafe und einer Millionen-Zahlung an soziale Einrichtungen vergleichsweise milde bestraft wird. Angesichts der bundesweiten Empörung, für die der massenhafte Steuerbetrug gesorgt hatte, dürfte dieses Urteil auf viel Kritik stoßen. Die juristische Aufarbeitung der Affäre hat allerdings verschiedene Seiten. Dazu gehört, dass Geständnisse und Unterstützung der Ermittler sich für Angeklagte auch in anderen Fällen strafmindernd auswirken. Das ist auch in Ordnung. Aber warum hat der Bad Homburger - wie so viele andere Steuerbetrüger - denn so willig die Karten auf den Tisch gelegt? Nur deshalb, weil der Verfassungsschutz eine gestohlene DVD der Liechtensteiner Bank LGT gekauft hat und damit den Ermittlern hunderte Namen von Steuersündern bekannt wurden. Auch wenn Juristen in der Bewertung dieser BND-Aktion uneinig sind - sie hat jedenfalls zu zahlreichen Selbstanzeigen von Steuerflüchtlingen geführt und über 100 Millionen Euro in die Staatskasse gespült. Das ist sicherlich ein positiver Effekt. Aber es darf nicht dabei bleiben, dass die Reichen in diesem Land ihre Millionen am Fiskus - und damit an der Gesellschaft - vorbei ins Ausland bringen, und wenn es schief geht, mit Selbstanzeigen harten Strafen entgehen. Denn der erwischte kleine Steuersünder, für den kein Uni-Professor als Verteidiger mit dem Richter die Strafe aushandelt, wird in voller Härte bestraft. Und dies gefährdet hierzulande nicht nur die Steuergerechtigkeit.

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