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(20.07.2008) (ots) - Vielweiberei ist ab dem 1. Januar 2009 in Deutschland
ganz legal möglich. Dann ist eine standesamtliche Ehe nicht mehr die
Voraussetzung für die kirchliche Ehe - wenn jemand eine
Religionsgemeinschaft findet, die ihn mehrfach traut. Nach dem
deutschen Recht ist das keine Ehe, es hat keine zivilrechtlichen
Folgen. Dennoch sorgte es für eine Aufschrei: Wieder ein Stück
Untergang des christlichen Abendlandes.
Merkwürdig ist nur: Bundestag und Bundesrat haben dies schon Ende
2006 beschlossen. Doch es gab keinerlei Diskussion in der
Öffentlichkeit, auch nicht von der bayerischen Landesregierung, für
die heute Frauenministerin Christa Stewens zu Protokoll gibt, der
Freistaat habe die Gesetzesänderung in der Länderkammer abgelehnt.
Offensichtlich hat keiner gemerkt, was da in dem Gesetz steht,
insbesondere keiner der Abgeordneten, die dafür brav die Hand gehoben
haben. Das wirft ein merkwürdiges Licht auf sie: Wissen sie überhaupt
noch, was sie da alles beschließen?
Nun kann sich nicht jeder der 612 Parlamentarier auf allen Gebieten
auskennen und sämtliche Gesetzesentwürfe genauestens studieren. Aber
zumindest von den Fachleuten der Fraktionen erwartet man das
eigentlich. Sie haben zwar einen Stab von Mitarbeitern. Doch
letztlich stehen auch sie der Heerschar von Beamten in den
Ministerien mit ihrer viel größeren Detailkenntnis immer wieder
hilflos gegenüber. Da können beim Wähler leicht Zweifel aufkommen,
wer letztlich das Sagen hat: die gewählten Abgeordneten, die es
eigentlich haben müssten, oder die Beamten, die gerade die Feinheiten
regelmäßig viel besser im Griff haben. Und die sind oft entscheidend.
Die Parlamentarier sorgen aber auch an anderer Stelle für Zweifel, ob
sie genug durchdenken, wofür sie stimmen. Das beste Beispiel dafür
ist die Pendlerpauschale. Zunehmend werden Zweifel geäußert, ob ihre
weitgehende Abschaffung verfassungswidrig war. Als über das Gesetz
2006 im Plenum abgestimmt wurde, war von solchen Zweifeln zumindest
in der Regierungskoalition nur wenig zu hören. Schließlich hatten die
Verfassungsressorts, also das Innen- und das Justizministerium,
gemeinsam mit ihren Finanzkollegen bestätigt, alles sei mit dem
Grundgesetz vereinbar.
Nun zeigt die Reihe der erfolgreichen Klagen vor dem
Verfassungsgericht, dass auch die Juristen in den Ministerien irren
können. Zudem kommt immer wieder der Verdacht auf, dass in erster
Linie politisch geprüft wird und weniger juristisch: Wichtig ist das
Ergebnis. Ob es nach ein paar Jahren von Karlsruhe gekippt wird,
scheint zweitrangig.
Bei der Pendlerpauschale sollten aber gerade die Abgeordneten der
Union nicht so tun, als wären sie immer die überzeugten Kämpfer gegen
die Abschaffung gewesen. In ihrem "Regierungsprogramm 2005 bis 2009"
steht das Ziel, im Gegenzug zu Steuersenkungen eine Vielzahl von
Vergünstigungen einzuschränken. Namentlich sollte die
Pendlerpauschale auf eine "angemessene Höhe" von 25 Cent reduziert
und auch nur bis 50 Kilometer gewährt werden. Wer das fordert, sollte
auch noch dazu stehen, wenn er auf den Regierungsbänken sitzt. Dass
das Streichen von Vorteilen, die vielen zugute kommen, immer
unpopulär ist, müssen gerade Politiker schon vorher wissen.
Letztlich ist es nur zu gut verständlich, wenn sich die Wähler über
ihre Abgeordneten wundern, wenn nicht mehr: Sie müssen mehr zu ihren
einmal gesetzten Zielen stehen. Und sie müssen sich im Vorfeld mehr
Gedanken darüber machen, was sie beschließen. Wenn nur noch Taktik
ihre Arbeit bestimmt, schafft es die Ministerialbürokratie immer
besser, in die Gesetze zu schreiben, was der Verwaltung gefällt, und
nicht, was zum Wohl der Bürger ist.
Originaltext: Südwest Presse
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Lothar Tolks
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