Informationen rund um Deutschland
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IFA aktuell: Die neuen Bügelautomaten sind keineswegs altmodisch, dafür aber vielseitig / Komfortabler Bügelexpress
(ots) -
Viel Wäsche, keine Zeit, und von der Lust mal ganz zu schweigen -
für viele Zeitgenossen ist Bügeln die unangenehmste Aufgabe im
Haushalt. Wer sich diese Arbeit erleichtern möchte, sollte über die
Anschaffung eines Bügelautomaten nachdenken. Denn die aktuellen
Modelle, weiter |

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Vorsicht bei Veröffentlichung privater Daten / Kein gesetzlicher Löschanspruch
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(23.07.2008) (ots) - Wer im Internet selbst Informationen über sich
preisgibt, hat es schwer, im Nachhinein Löschansprüche durchzusetzen.
Vor allem bei Meinungsäußerungen in Internetforen fehlt hier eine
generelle gesetzliche Grundlage, schreibt das IT-Profimagazin iX in
seiner aktuellen Ausgabe 8/08.
In Deutschland ist man durch das Datenschutzgesetz schon
vergleichsweise gut gegen den Missbrauch eigener personenbezogener
Daten und Informationen geschützt. Vor beleidigenden
Meinungsäußerungen gegen die eigene Person schützen Strafgesetzbuch
sowie Bürgerliches Gesetzbuch.
Wer aber selbst sensible Daten über sich veröffentlicht, hat es
schon schwerer, seine Interessen rechtlich durchzusetzen. Auf der
eigenen Webseite kann man heikle Passagen einfach ändern oder vom
Netz nehmen. Problematisch sind dann nur noch die Onlinearchive, da
man mit ihrer Hilfe Webseiten auch noch Jahre nach dem Entfernen
ausfindig machen und anzeigen lassen kann.
Begibt man sich mit seiner Identität in soziale Netzwerke wie
StudiVZ, Facebook oder Xing, kann man sich unter Umständen ebenfalls
an den Betreiber wenden und um Löschung nachsuchen. Schwierig ist
hingegen die Frage, wer für Schadenersatz aufkommt, wenn durch grobe
Vernachlässigung von Sicherheitsstandards persönliche Daten abhanden
kommen, wie jüngst geschehen bei der Jobbörse monster.de.
Auch die Frage nach einem Anspruch auf Löschung eines Kommentars
oder einer Meinungsäußerung in einem Forum ist nicht klar zu
beantworten. Die AGBs der Betreiber sehen Löschungsansprüche in den
wenigsten Fällen vor. Und aus dem Gesetz lassen sich derartige
Ansprüche nur schwerlich herleiten. Daher sollte man Forenbeiträge
möglichst nur unter Pseudonym verfassen. Allerdings schützt der
Nickname nicht vor einer strafrechtlichen Verfolgung etwa wegen einer
Beleidigung. Hier haben die staatlichen Stellen im Ernstfall Zugriff
auf die Nutzerdaten.
Titelbild iX 8/2008
www.heise-medien.de/presseinfo/bilder/ix/08/ix082008.jpg
Ihre Ansprechpartnerin für Rückfragen:
Sylke Wilde
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon +49 [0] 511 5352-290
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Originaltext: iX-Magazin
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Pressekontakt:
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